Vita 34 AG
Leipzig
ISIN DE000A0BL849 / WKN A0BL84
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – (Beschlussfassung über die
Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien sowie über die Schaffung einer neuen Ermächtigung
zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts)
Die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG vom 29. Juni 2022 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen bis zum 28. Juni 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 20. Mai im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 11. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Dabei ist der Vorstand ermächtigt, Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Verkaufsangebots wieder zu veräußern sowie zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden.
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse und Einzelheiten zur Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses ergeben sich aus der im Bundesanzeiger vom 20. Mai 2022 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Vita 34 AG am 29. Juni 2022.
Leipzig, im Juli 2022
Vita 34 AG
Der Vorstand
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