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VITA 34 AG: Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2020

stevepb (CC0), Pixabay
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VITA 34 AG: Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2020

Bekanntmachung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2020 der VITA 34 AG, Leipzig, fehlerhaft ist:

Im Rahmen einer Fehlerkorrektur wurden im Konzernabschluss zum 31.12.2020 die Transaktionspreisallokationen aus Mehrkomponentengeschäften des Geschäftsjahres 2019 rückwirkend angepasst (niedrigerer Erlösanteil auf die zu Vertragsbeginn als Umsatz zu erfassende Leistungsverpflichtung „Erstellung eines Stammzellendepots“ und höherer Erlösanteil auf die zunächst als Vertragsverbindlichkeit abzugrenzende Leistungsverpflichtung „künftige Lagerung über 25 bzw. 50 Jahre“). Trotz dieser Anpassungen sind aus folgenden Gründen in der Konzernbilanz zum 31.12.2020 die Vertragsverbindlichkeiten (15,1 Mio. €; 26% der Bilanzsumme) aus künftig zu erfüllenden Leistungsverpflichtungen weiterhin deutlich zu niedrig und das Eigenkapital deutlich zu hoch ausgewiesen:

  • Auch in den Geschäftsjahren vor 2019 waren die Transaktionspreisallokationen auf die Leistungsverpflichtungen fehlerhaft. Die Beschränkung der Fehlerkorrektur auf das Geschäftsjahr 2019 verstößt gegen IAS 8.42, wonach wesentliche Fehler aus allen früheren Perioden rückwirkend zu korrigieren sind. Eine Undurchführbarkeit der Korrekturen für Geschäftsperioden vor 2019 lag nicht vor.
  • Auch nach den vorgenommenen Anpassungen verstößt die Aufteilung der Transaktionspreise nach dem „Expected-cost-plus-a-margin“-Ansatz noch gegen IFRS 15.74 in Verbindung mit IFRS 15.79 (b), weil die Kosten für das Vorhalten einer Insolvenzausfallversicherung für den Zeitraum der Lagerung der Stammzellendepots bei der Bestimmung der relativen Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtungen nicht einbezogen wurden.

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