Vita 34 AG /Leipzig
WKN: A0BL84
ISIN: DE000A0BL849
Hinweisbekanntmachung
gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG
Der Vorstand der Vita 34 AG (AG Leipzig HRB 20339) informiert gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG über die bevorstehende Verschmelzung der stellacure GmbH mit Sitz in Leipzig (AG Leipzig HRB 34454) auf die Vita 34 AG im Wege der Übernahme durch vereinfachte Konzernverschmelzung. Bei der stellacure GmbH handelt es sich um eine 100% Tochtergesellschaft der Vita 34 AG. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde dem zuständigen Handelsregister Leipzig zugeleitet.
Der Verschmelzungsvertrag wurde am 12. September 2018 abgeschlossen.
Die Aktionäre der Vita 34 AG werden darauf hingewiesen, dass gem. § 62 Abs.1 UmwG die Fassung eines Verschmelzungsbeschlusses unterbleibt, wenn nicht Aktionäre der Vita 34 AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Vita 34 AG erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung der Vita 34 AG verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.
Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden stellacure GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der Vita 34 AG alle Geschäftsanteile der stellacure GmbH gehören. Dieser wurde dennoch vorsorglich am 12. September 2018 gefasst..
Die nach § 63 Abs. 1 UmwG auszulegenden Unterlagen können unter www.vita34.de/investor-relations/ eingesehen werden.
Leipzig, den 12. September 2018
Dr. Wolfgang Knirsch Falk Neukirch
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