VITA 34-Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Published On: Montag, 29.07.2024By

VITA 34 AG

Leipzig

ISIN DE000A0BL849 /​ WKN A0BL84

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Beschlussfassung über eine Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts unter TOP 11 der Hauptversammlung vom 15. Dezember 2021 und Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021; Beschlussfassung über die Neuschaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024/​I sowie über die entsprechende Satzungsänderung in § 7 der Satzung)

Die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG („Gesellschaft“) vom 28. Juni 2024 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 9 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Juni 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Nennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern oder Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 8.820.052,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- oder Wandelanleihebedingungen oder Genussrechtsbedingungen (im Folgenden jeweils „Bedingungen“) zu gewähren.

Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann gegen Barleistung, aber auch gegen Erbringung einer Sacheinlage, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen erfolgen.

Die jeweiligen Bedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt vorsehen (in beliebiger Kombination). Die Ermächtigung umfasst die Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft zu gewähren, soweit die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen, ihre Wandlungs- bzw. Optionspflicht erfüllen oder Andienungen von Aktien erfolgen.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen auszuschließen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand verwiesen, der am 21. Mai 2024 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 9 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der VITA 34 AG am 28. Juni 2024 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

Der Beschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig (HRB 20339) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 28. Juni 2024 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- /​ Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu EUR 8.820.052,00 durch Ausgabe von bis zu 8.820.052 auf den Namen lautende Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 21. Mai 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Tagesordnungspunktes 9 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der VITA 34 AG am 28. Juni 2024 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2024/​I) und die Satzung in § 7 Absatz 3 entsprechend zu ändern. Das Bedingte Kapital 2024/​I wird mit Eintragung der Änderung von § 7 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft im Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts Leipzig (HRB 20339) wirksam. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

 

Leipzig, im Juli 2024

VITA 34 AG

Der Vorstand

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