Auch das einmal eine Vermögensanlage:
VIVAT Basic GmbH
Kempten
Hinweisbekanntmachung gemäß §§ 11, 9 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz
Bereithaltung des Nachtrags Nr. 1 der VIVAT Basic GmbH vom 13.03.2017 nach §§ 11, 9 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz zum bereits veröffentlichten vollständigen Verkaufsprospekt vom 19.10.2016 betreffend das öffentliche Angebot von Nachrangdarlehen im der VIVAT Basic GmbH.
Der gemäß § 11 Vermögensanlagengesetz erstellte Nachtrag Nr. 1 wird zusammen mit dem vollständigen Verkaufsprospekt und dem Vermögensanlagen-Informationsblatt bei der VIVAT Basic GmbH, Messerschmittstrasse 16, 87437 Kempten, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Dort können diese Unterlagen kostenfrei angefordert werden.
Zusätzlich stehen sämtliche der genannten Unterlagen unter http://www.multitalent.ag bereit zum kostenlosen Download.
Kempten, den 21.03.2017
VIVAT Basic GmbH
In der letzten im UNternehmensregister hinterlegten Bilanz des Unternehmens, kann man dann als Anleger erkennen, wie sich diese Vermögensanlage entwickelt hat.Laut dieser Bilanz ist die Gesellschaft bilanziell Überschuldet.
VIVAT Basic GmbH
Kempten (Allgäu)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018
AKTIVSEITE
31.12.2018 Euro |
31.12.2017 Euro |
|
A. Umlaufvermögen | ||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
sonstige Vermögensgegenstände | 2.708,08 | 6.741,22 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 439.064,58 | 186.688,06 |
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 1.326.560,03 | 807.007,41 |
1.768.332,69 | 1.000.436,69 | |
PASSIVSEITE |
||
31.12.2018 Euro |
31.12.2017 Euro |
|
A. Eigenkapital | ||
I. Gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 |
II. Bilanzverlust | 1.351.560,03- | 832.007,41- |
nicht gedeckter Fehlbetrag | 1.326.560,03 | 807.007,41 |
buchmäßiges Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
B. Rückstellungen | ||
sonstige Rückstellungen | 29.500,00 | 60.921,26 |
C. Verbindlichkeiten sonstige Verbindlichkeiten | 1.738.832,69 | 939.515,43 |
1.768.332,69 | 1.000.436,69 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2018
Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
|
1. sonstige betriebliche Erträge | 6.859,95 | 188.872,78 |
2. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen | 0,00 | 5.564,36 |
3. Personalaufwand Löhne und Gehälter | 20.000,00 | 24.000,00 |
4. sonstige betriebliche Aufwendungen | 436.577,03 | 787.112,06 |
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 416,67 | 0,00 |
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 70.252,21 | 24.016,44 |
7. Ergebnis nach Steuern | 519.552,62- | 651.820,08- |
8. Jahresfehlbetrag | 519.552,62 | 651.820,08 |
9. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 832.007,41 | 180.187,33 |
10. Bilanzverlust | 1.351.560,03 | 832.007,41 |
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Firma: | VIVAT Basic GmbH |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
Sitz: | Kempten |
Anschrift: | Bodmannstraße 22 |
87439 Kempten | |
Eintragung ins Handelsregister: | Kempten, HRB 13222 |
Geschäftsjahr: | 1. Januar bis 31. Dezember |
Gegenstand des Unternehmens: | Gründung, Verwaltung, Beteiligung an Tochtergesellschaften und Dritt-Unternehmen des Handels und der Industrie; Übernahme von Beratungs-, Vertretungs- und Organisationsaufgaben im eigenen Interesse; An- und Verkauf von Gold als Sachwert und die Verwaltung von eigenen Vermögenswerten aller Art; alle mit dem vorstehenden Gesellschaftszweck direkt oder indirekt verbundenen Geschäfte und Aktivitäten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Nachrangdarlehen sowie Vermögensanlagen zu emittieren. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die der Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen. |
Gesellschafter: | vom 1. Januar bis 31. August 2018 Herr Anatoli Kary |
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Herr Waldemar Hartung | |
Geschäftsführung/Vertretung: | Herr Waldemar Hartung, einzelvertretungsberechtigt |
Herr Anatoli Kary, einzelvertretungsberechtigt |
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Ersten Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des § 24 Vermögensanlagengesetz, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 25. Februar 2016 gegründet. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage. Die Bilanz wurde gemäß § 266 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 268 Abs. 1, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Einordnung in die Größenklasse der kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Aufstellungserleichterungen, unter Beachtung § 24 Abs. 1 Vermögensanlagegesetz (Ausschluss), für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die zu einem niedrigeren Wert führen würden, lagen nicht vor. Wertberichtigungen wurden daher nicht vorgenommen.
Forderungen die auf Schweizer Franken (CHF) lauten, wurden zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2018 in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu 1,1293 CHF bewertet und aus gewiesen.
Die liquiden Mittel wurden ebenfalls zu Nennwerten angesetzt.
Liquide Mittel die in Schweizer Franken (CHF) gehalten werden, wurden zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2018 in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu 1,1293 CHF bewertet und ausgewiesen.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
IV. Angaben zu Posten der Bilanz
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 2.708,08 Euro besitzen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
2. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro und ist voll eingezahlt.
Im Bilanzverlust in Höhe von 1.351.560,03 Euro ist der Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe von 832.007,41 Euro enthalten.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 1.326.560,03 Euro.
Das Aktivvermögen bietet keine ausreichenden stillen Reserven, um die Überschuldung zu beseitigen. Aufgrund der Anlagebedingungen der qualifizierten Nachrangdarlehen sind diese mit einem qualifizierten Nachrang versehen. Damit sind diese Verbindlichkeiten bei der Erstellung eines Überschuldungsstatus nicht zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wurde der Jahresabschluss gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern) aufgestellt.
3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses (2017 und 2018) und für die Erstellung der Steuererklärungen (2018) in Höhe von 24.000,00 Euro (Vorjahr: 16.030,00 Euro) und Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht (abgezinst für 10 Jahre) in Höhe von 5.500,00 Euro (Vorjahr: 5.500,00 Euro).
4. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten die auf Schweizer Franken (CHF) lauten, wurden zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2018 in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu 1,1293 CHF bewertet und ausgewiesen.
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Verbindlichkeit | Gesamtbetrag in Euro |
Restlaufzeit bis ein Jahr in Euro |
Restlaufzeit über ein Jahr in Euro |
Restlaufzeit über fünf Jahre in Euro |
aus Lieferung und Leistung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Vorjahr | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
sonstige Verbindlichkeiten | 865,00 | 865,00 | 0,00 | 0,00 |
Vorjahr | 1.130,00 | 1.130,00 | 0,00 | 0,00 |
Steuerverbindlichkeiten | 17.122,08 | 17.122,08 | 0,00 | 0,00 |
Vorjahr | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
nachrangige Zinsverbindlichkeiten | 71.939,68 | 12.000,00 | 10.000,00 | 49.939,68 |
Vorjahr | 24.173,76 | 6.000,00 | 0,00 | 18.173,76 |
Nachrangdarlehen | 1.648.905,93 | 100.000,00 | 151.955,62 | 1.396.950,31 |
Vorjahr | 914.211,67 | 100.000,00 | 0,00 | 814.211,67 |
Summe | 1.738.832,69 | 129.987,08 | 161.955,62 | 1.446.889,99 |
Summe Vorjahr | 939.515,43 | 107.130,00 | 0,00 | 832.385,43 |
Sicherungsrechte an den ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen nicht.
V. Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In den Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 6.859,95 Euro (Vorjahr: 12.684,34 Euro) enthalten. Diesen stehen 124.253,21 Euro (Vorjahr 14.694,02 Euro) Aufwendungen aus Währungsumrechnung gegenüber.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 436.577,03 Euro sind 226.010,13 Euro Provisionen, 14.159,22 Euro Marketing- und Konzeptionsgebühren (provisionsähnliche Gebühren), 14.159,22 Euro Verwaltungsgebühren (provisionsähnliche Gebühren) und ähnliche Vergütungen enthalten (Vorjahr insgesamt: 748.798,03 Euro).
Bei den Zinsaufwendungen werden die das Geschäftsjahr betreffenden Zinsen für die Nachrangdarlehen in Höhe von 70.252,21 Euro (Vorjahr 24.016,44 Euro) ausgewiesen.
VI. Einschätzung zur Fähigkeit der VIVAT Basic GmbH zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 1.326.560,03 Euro (Vorjahr 807.007,41 Euro) beruht im Wesentlichen aus den Gründungs-, Anfangs- und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Werbe-, Provisions-, Vertriebs-, Konzeptions- und Prospektkosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Nachrangdarlehen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.
Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung.
Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang des Nachrangdarlehens nicht vor.
Aufgrund der Tatsache, dass keine tatsächliche Überschuldung und ausreichend Liquidität vorliegt und das die derzeitige und geplante Ertragssituation im Unternehmensplan liegt, sieht der Geschäftsführer die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit als positiv und als gegeben an. Die positive Fortführungsprognose ergibt sich aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft.
VII. Nachtragsberichtsangaben gem. § 285 Nr. 33 HGB
Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
VIII. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
Unternehmensführung
Im Geschäftsjahr 2018 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Waldemar Hartung und Herrn Anatoli Kary geführt.
Die Geschäftsführervergütung betrug insgesamt für die Geschäftsführung in Summe 20.000,00 Euro (Vorjahr: 24.000,00 Euro).
Kempten, 28. Juni 2019
gez. Waldemar Hartung, Geschäftsführer
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
Grundlagen des Unternehmens
Die Gesellschaft ist Emittentin der VIVAT Basic GmbH.
Die Emittentin wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 25. Februar 2016 gegründet. Das Geschäftsjahr 2018 umfasst den Zeitraum, vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
Mit Verkaufsprospekt vom 19. Oktober 2016 und Nachtrag zum Verkaufsprospekt vom 13. April 2017 bot die VIVAT Basic GmbH öffentlich Nachrangdarlehen an. Darlehensnehmerin ist die Gesellschaft, das Angebot fällt unter das Vermögensanlagengesetz.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Verkaufsprospektes wurde das öffentliche Angebot beendet.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2018 in einem unruhigen außenwirtschaftlichen Umfeld solide gewachsen. Vor allem die staatlichen und privaten Konsumausgaben, aber auch die Bauinvestitionen, legten abermals kräftig zu. Die Erwerbstätigkeit lag auf Rekordniveau, die Arbeitslosigkeit sank weiter und die gute Entwicklung des Arbeitsmarktes ermöglichte spürbare reale Lohnanstiege. Die Lage am Investmentmarkt für Immobilien aus Deutschland hatte im Jahr 2018 leicht abnehmendes Transaktionsvolumen aufgrund von Produktknappheit, allerdings ist das Investoreninteresse unverändert durch eine hohe Nachfrage von privaten und institutionellen Investoren nach Kapitalanlagen. Viele Investoren haben sich auf ein langfristig niedriges Zinsniveau in Europa eingestellt und akzeptieren die gestiegenen Immobilienpreise unter den Ge sichtspunkten der Wertstabilität und fehlender renditebringender Alternativen. Zugleich sorgt das niedrige Zinsniveau für günstige Finanzierungsmöglichkeiten und wirkt sich damit weiter steigernd auf die Nachfrage nach Immobilieninvestitionen aus. Insbesondere institutionelle Investoren in Deutschland bauen ihre Immobilienquote weiter aus und bestimmen die Nachfrage. Die Nachfrage liegt immer noch deutlich höher als das Angebot. Viele Bestandseigentümer entscheiden sich wegen fehlender Re-Investitionsoptionen gegen einen Verkauf. Das Angebot an Neubauinvestitionen nimmt zu, deckt aber bei weitem nicht den Bedarf. Fehlende Bauflächen, hohe bautechnische Anforderungen und langjährige Genehmigungsprozesse stehen einer schnellen Ausweitung des Wohnungsangebots entgegen. Projektentwickler weichen aufgrund der hohen Grundstückskosten vermehrt auf Entwicklungen in den Gemeinden im näheren und weiteren Umfeld der Ballungsräume aus. Hohe Mieterwartungen gehen einher mit Kaufpreisfaktoren, die für Neubau- Immobilien inzwischen deutlich über der 24-fachen Jahresmiete liegen. Eine Änderung der angespannten Marktsituation ist aufgrund des niedrigen Zinsniveaus, unzureichender Neubau-Aktivitäten und fehlender Investitionsalternativen auf Sicht nicht zu erwarten.
Geschäftsverlauf
Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018.
Der Verkaufsprospekt Multitalent Basic 7 – 25 wurde am 20. Oktober 2016 gebilligt und anschlie ßend veröffentlich. Insgesamt werden 50.000.000,00 Euro Nachrangdarlehen über 4 Produkte ange boten. Es handelt sich um die Produkte:
• |
Multitalent Basic 7 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 84 Monate |
• |
Multitalent Basic 12 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 144 Monate |
• |
Multitalent Basic 18 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 216 Monate |
• |
Multitalent Basic 25 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 300 Monate |
Die Einzahlungen auf die Nachrangdarlehen erfolgen ratierlich.
Bis zum 31. Dezember 2018 wurden auf die eingeworbenen Nachrangdarlehen 1.396.950,31 Euro durch Anleger eingezahlt.
Ertragslage
Die Gesellschaft hat bedingt durch die Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit, noch keine Erlöse erzielt. Die Erträge im Jahr 2018 resultieren aus Erträgen aus Währungsumrechnung in Höhe von 6.859,95 Euro. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 519.552,62 Euro resultiert im Wesentlichen aus Verkaufsprovisionen und Provisionsähnlichen Vergütungen in Höhe von 254.328,27 Euro, Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 124.253,21 Euro, Zinsaufwendungen für die Nachrangdarlehen in Höhe von 70.252,21 Euro und Abschluss-, Prüfungs- und Rechtsberatungskosten in Höhe von 47.731,22 Euro.
Finanzlage
Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres wurde durch die Einzahlung der nachrangigen Darlehen dominiert. Somit ergibt sich eine stichtagsbezogene Liquidität zum 31.12.2018 439.064,58 Euro (Vorjahr 186.688,06 Euro).
Vermögenslage
Dem Umlaufvermögen in Höhe von 441.772,66 Euro standen am Abschlussstichtag Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 1.768.332,69 Euro gegenüber. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Gesellschaft betrug zum 31.12.2017 1.326.560,03 Euro (Vorjahr 807.007,41 Euro). Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Dennoch liegt keine Insolvenzrechtlich relevante Überschuldung vor, da aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse die Fortführung der VIVAT Basic GmbH für den Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich ist. Diese Annahmen beruhen auf den Erwartungen, dass sich die Ertrags- und Finanzlage entsprechend den Prognoserechnungen entwickeln wird. 1.720.845,61 Euro der Verbindlichkeiten sind nachrangige Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten sind mit einem qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen.
Gesamtaussage
Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage entspricht im Geschäftsjahr den Prognosen die eingeworbenen Nachrangdarlehen werden ratierlich eingezahlt.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 1.326.560,03 Euro (Vorjahr 807.007,41 Euro) beruht im Wesentlichen aus den Gründungs-, Anfangs- und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Werbe-, Provisions-, Vertriebs-, Konzeptions- und Prospektkosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Nachrangdarlehen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.
Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung.
Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang des Nachrangdarlehens nicht vor.
Aufgrund der Tatsache, dass keine tatsächliche Überschuldung und ausreichend Liquidität vorliegt und das die derzeitige und geplante Ertragssituation im Unternehmensplan liegt, sieht der Geschäftsführer die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit als positiv und als gegeben an. Die positive Fortführungsprognose ergibt sich aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft.
Vergütungsbericht im Sinne des § 24 (1) VermAnlG
In Ihrer Funktion als Mitglieder der Geschäftsführung stehen Herrn Anatoli Kary und Herrn Waldemar Hartung, jeweils einzeln, eine Geschäftsführervergütung in Höhe von 12.000,00 Euro brutto jährlich zu. An Herrn Waldemar Hartung wurden 12.000,00 Euro an Herrn Anatoli Kary und 8.000,00 Euro Geschäftsführervergütung ausgezahlt.
Nachfolgende Übersicht zeigt die Vergütungen und die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable gezahlte Vergütungen und die Zahl der Begünstigten. Gewinnbeteiligungen werden nicht gezahlt.
Bezeichnung | Feste Vergütung (Euro) |
Variable Vergütung (Euro) |
Begünstigte (Anzahl) |
Geschäftsführervergütung | 20.000,00 | 2 | |
Provisionen und ähnliche Vergütungen (Grundlage Prospekt) | 293.719,83 | 1 | |
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten | 9.948,70 | 3 | |
Zinsvergütungen | 10.312,53 | 318 |
Prognosebericht
Bei der Emittentin handelt es sich um eine Gesellschaft, die beabsichtigt, in Anlageobjekte zu investieren. Die konkreten zukünftigen Vertragspartner, insbesondere Käufer und Verkäufer von NPL-Paketen stehen – abgesehen von dem Vertragspartner des Servicingvertrags – ebenso wie konkrete Vertragsabschlüsse noch nicht fest. Damit können der dahinterstehende zeitliche und finanzielle Aufwand sowie die wirtschaftliche Entwicklung der Anlageobjekte auf der Basis von Prämissen und Planzahlen prognostiziert werden, sind aber nicht abschließend bestimmbar. Auch kann es sich herausstellen, dass die Prämissen und/oder Planzahlen aus Gründen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung für die Anbieterin und Emittentin nicht erkennbar sind und die erst zukünftig entstehen, nicht eingehalten werden können. Auf Grund der bisherigen und den ratierlichen Einzahlungen auf die eingeworbenen Nachrangdarlehen sollten, nach der Prognose, erste Investitionen in 2019 erfolgen. Die für 2019 verfolgte Absicht zu Investitionen konnte nicht umgesetzt werden.
Chancen-und Risikobericht
Risikobericht
Branchenspezifische Risiken
Sollten sich die weltweiten Turbulenzen an den Finanzmärkten wieder verstärken und sollte sich dadurch die Konjunktur abschwächen, kann dies die wirtschaftliche Situation unserer Kunden und die Nachfrage nach unseren Produkten negativ beeinflussen. Mögliche weitere regulatorische Maßnahmen können zu erschwerten Bedingungen führen und eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten. Daraus können für uns dann erhebliche Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen.
Weiterhin gehen die Prognosen von möglichen Investitionen aus. Bedingung ist das entsprechende Investitionsmöglichkeiten vorhanden sind. In einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld sind auch sinnvolle Investitionen schwierig.
Ertragsorientierte Risiken
Da bisher keine Investitionen getätigt wurden, kann kein Ertrag erzielt werden. Da zukünftige Investitionen nicht benennbar sind, können Risiken hierzu nicht benannt werden. Das ertragsorientierte Risiko besteht insofern wenn keine oder nur wenige Investitionen in der Zukunft vorgenommen werden können.
Jede kommende Investition wird von uns ausführlich geprüft. Dabei wird unter anderem eine rechtliche, wirtschaftliche und technische Due Diligence durchgeführt und es werden im Bedarfsfall externe Spezialisten hinzugezogen, um Risiken hinsichtlich der Akquisitionen zu erkennen und einzuschätzen. Dennoch können wir die Möglichkeit nicht ausschließen, dass diese Ziele nicht vollständig oder nur teilweise oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden können. Die Entwicklung ist zudem von verschiedenen Faktoren abhängig: den zu erwartenden Darlehen, der möglichen Ausgaben für Marketingmaßnahmen, den angestrebten Kosten des Integrationsprozesses. Die Integration neuer Beständen erfordert eine Reorganisation von Verwaltung, Management sowie internen Strukturen und Prozessen. Diese Faktoren können von unseren Einschätzungen abweichen und zu einem Nichterreichen der prognostizierten Ergebnisse oder zu erhöhten Risiken führen.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Aufgrund der Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken kurzfristig nicht erkennbar.
Zinsrisiken, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen könnten, bestehen aufgrund feststehender Konditionen nicht. Die Liquiditätslage ist gut.
Kapitalaufbringungsrisiken
Es besteht das Risiko, dass es nicht gelingt, Nachrangdarlehen im geplanten Umfang oder in den geplanten Zeiträumen aufzunehmen. Ebenso kann es sein das die zugesagten Nachrangdarlehen von den Darlehensgebern nicht rechtzeitig, vermindert oder gar nicht eingezahlt werden. Dies kann dazu führen das Investitionen nur in geringerem Umfang, später oder überhaupt nicht durchgeführt werden können. Dies kann dazu führen das Nachrangkapital oder Zinsen später, vermindert oder gar nicht ausgezahlt werden können.
Kosten- und Liquiditätsrisiken
Es besteht das Risiko, dass etwaige Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, sollte es der Gesellschaft nicht wie vorgesehen gelingen, die für die Deckung ihrer jeweiligen Kosten und Verpflichtungen erforderliche Liquidität zu generieren. In diesen Fällen bestünde eine Deckungslücke, die zu zusätzlichen Kosten führen würde. Gelingt es nicht, eine etwaige Deckungslücke zu schließen, kann dies zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, zu einer vorzeitigen Verwertung der Anteile und letztlich zur Insolvenz der Emittenten führen. All dies würde sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Investments auswirken und kann zu einem Totalverlust der Vermögensanlage führen.
Risiko der Investition der Gesellschaft in andere Gesellschaften
Die von der Gesellschaft beabsichtigten Beteiligungen an bzw. Investitionen in andere Gesellschaften sind mit erheblichen Investitionen und Risiken verbunden. Hierzu gehört die Gefahr, dass sich die Schlüsselpersonen dieser Zielgesellschaften ändern oder notwendige Geschäftsbeziehungen dieser Zielgesellschaften nicht aufrechterhalten werden. Die angestrebten Ziele, Synergieeffekte oder Kosteneinsparungen können sich eventuell nicht verwirklichen und es kann zu Unstimmigkeiten mit Partnern oder zu strategischen Fehlentwicklungen kommen. Fehleinschätzungen von Risiken und/oder Marktvoraussetzungen bzw. nicht absehbare Entwicklungen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser Zielgesellschaften negativ beeinflussen. Weitere solcher Faktoren können u.a. darin bestehen, dass sich die wirtschaftliche Konzeption einer Zielgesellschaft nicht wie von dieser geplant realisieren lässt, etwa aufgrund hoher Kostenapparate, oder darin, dass falsche Anlageentscheidungen getroffen werden oder Rechtsstreitigkeiten geführt werden. Zudem können insbesondere Zahlungsstockungen, Zahlungsunfähigkeiten oder zu knappe Liquiditätsreserven, um unvorhergesehene Kosten des Geschäftsbetriebes oder weitere Zahlungsverbindlichkeiten zu bedienen, das Insolvenzrisiko der Zielgesellschaften erhöhen.
Führt die Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Zielgesellschaft der Emittentin dazu, dass diese ihren vertraglichen Pflichten gegenüber der Emittentin nicht nachkommen kann, wirkt sich dies ebenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin aus. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen.
Währungsrisiko
Die Gesellschaft führt Fremdwährungskonten in Schweizer Franken. Es erfolgen Einzahlungen auf Nachrangdarlehen in Schweizer Franken. Es ist noch nicht abschließend in welcher Währung Zielinvestitionen erfolgen. Insgesamt besteht jedoch die Gefahr das sich der Kurs der Schweizer Franken ungünstig für die Gesellschaft entwickelt. Die dann auch negative Auswirkungen auf die Zahlung an den Anleger haben. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen.
Chancenbericht
Dem Wettbewerb am Markt werden wir durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. Die am Markt durch unsere Geschäftsführer erworbene langjährige Kompetenz bietet sehr gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen im Wettbewerb.
Risiken über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Die Gesellschaft ist in ihrer Entscheidung, in welche Immobiliengesellschaften sie investiert und in welcher rechtlichen Ausgestaltung dies geschieht, welche Immobilien, welche NPL-Pakete und von welchen Anbieter sie Gold ankauft, ebenso frei wie die Zielgesellschaften in deren Investitionsentscheidungen. Die Anleger haben hierauf keinen Einfluss. Fehlinvestitionen der Nettoeinnahmen durch die Gesellschaft sind möglich. Diese können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin negativ beeinflussen. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen.
Zusätzlich verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den wesentlichen Risiken in unserem Verkaufsprospekt.
Nachtragsbericht
Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich auf die Berichtspflicht, insbesondere Wirtschaftsprognose-, Chancen- und Risikoberichte auswirken.
Bericht über Zweigniederlassungen
Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten
Erklärung der Gesellschafter/Geschäftsführung
Es wird nach bestem Wissen versichert, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Geschäftsverlauf der VIVAT Basic GmbH vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraus sichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Kempten, 28. Juni 2019
gez. Waldemar Hartung, Geschäftsführer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die VIVAT Basic GmbH, Kempten
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der VIVAT Basic GmbH, Kempten – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VIVAT Basic GmbH, Kempten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Angabe im Anhang sowie die Angaben im Lagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter darstellen, dass die Gesellschaft zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet ist, aber keine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt, da die Darlehen in Höhe von 1.648.905,93 Euro mit einem qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen sind. Aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse hält die Geschäftsführung die Fortführung der VIVAT Basic GmbH für den Prognosezeitraum für überwiegend wahrscheinlich und hat den Jahresabschluss unter der going-concern-Prämisse aufgestellt.
Wie diese Ausführungen darlegen, deutet die Überschuldung aber auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Absatz 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwenden den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen –beabsichtigten oder unbeabsichtigten –falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch geführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängende Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichen der geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigen ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 30. Juni 2019
USTB GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Uwe P. Kerner, Wirtschaftsprüfer
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