Startseite Allgemeines Vivek Khosla: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Allgemeines

Vivek Khosla: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Teilen

Vivek Khosla: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Vivek Khosla, München, mit Bescheid vom 6. Februar 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Herr Khosla nahm Gelder des Publikums auf der Grundlage von Privatdarlehensverträgen mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen. Hierdurch betreibt Herr Khosla das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

MABEWO AG gibt es möglicherweise Schwierigkeiten mit Lohnzahlungen an die Mitarbeiter?

Es ist uns durch Informationen von Mitarbeitern des Unternehmens MABEWO bekannt, dass...

Allgemeines

Initiative gegen Mogelpackungen scheitert – Täuschung bleibt salonfähig

Die große Täuschung geht weiter! Ein Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert...

Allgemeines

Reflex

Nach dem schrecklichen Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt – bei dem fünf...

Allgemeines

Starbucks

Die Proteste bei Starbucks eskalieren weiter: Der fünftägige Streik gegen die Kaffeehauskette...