Vivek Khosla: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Vivek Khosla, München, mit Bescheid vom 6. Februar 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Herr Khosla nahm Gelder des Publikums auf der Grundlage von Privatdarlehensverträgen mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen. Hierdurch betreibt Herr Khosla das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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