Rufen Unternehmen ungefragt an und machen Angebote, ist das bei Kunden äußert unbeliebt und außerdem nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt zulässig. Vodafone lässt seine Kunden deshalb offenbar lieber „freiwillig“ anrufen, um sie dann zu neuen Vertragsabschlüssen zu bewegen.
Aktuell jedenfalls stellt das Unternehmen seinen Kunden persönlich adressierte Postkarten mit dem Titel „Wichtige Information“ zu. „Das Vodafone-Logo sucht man vergeblich, stattdessen ist der Titel schwarz-rot-gold unterlegt. Und auch sonst erinnert die Postwurfsendung nicht an klassische Werbung“, erklärt Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Stempel stammt nicht von der Deutschen Post
Durch die amtlich anmutende Aufmachung macht das Schreiben die Empfänger darauf aufmerksam, dass es „an ihrer Adresse wichtige Neuerungen der Telefon- und Internet-Technologie“ gibt und man deshalb bis spätestens 24. Februar 2017 unter einer kostenlosen 0800-Nummer anrufen solle.
Auf der Rückseite wird nochmals auf den Termin verwiesen. Schließlich sind die Karten mit einem Stempelaufdruck „Wiederholter Zustellversuch“ versehen, der ein Datum und eine Art Unterschrift enthält. Dieser Stempel stammt jedoch nicht von der zustellenden Deutschen Post, sondern wird den Karten im Vorhinein wohl serienmäßig aufgedruckt worden sein.
Frist hat keinerlei echte Bedeutung
„Allein deshalb sowie aufgrund der gesamten Aufmachung der Karte werden die Angeschriebenen unter Druck gesetzt, unbedingt innerhalb der Frist beim Anbieter anzurufen, weil sie ansonsten etwas Wichtiges verpassen könnten“, so Dr. Henschler weiter, die diese Art der verschleierten Werbung für rechtlich äußerst bedenklich hält: Die fingierte Frist hat in Wahrheit keinerlei Bedeutung. Sie wird gezielt gesetzt, um eine Handlung bzw. Entscheidung der Vodafone-Kunden herbeizuführen. Dies sowie die Verschleierung des Werbecharakters der Karte ist nach unserer Auffassung des Wettbewerbsrechts nicht erlaubt.
Jedermann, ob Kunde des Anbieters oder nicht, kann zu jeder Zeit bei Vodafone anrufen und sich nach neuen Vertragsmodellen erkundigen. Verbraucher, die über einen laufenden Vertrag – egal bei welchem Anbieter – verfügen, haben in keiner Weise Handlungsbedarf. Sollten sie sich für einen Anruf entscheiden, so empfiehlt es sich dringend, dabei allenfalls neue Vertragsangebote auf dem Postweg anzufordern und am Telefon noch keinerlei Zusagen zu treffen.
Quelle: VBZ Sachsen
Kommentar hinterlassen