Hätte ich als Journalist diese Äußerung getan, dann wäre es höchstwahrscheinlich gewesen, dass man mir von Seiten der Rechtsanwälte von Gil Ofarim hätte eine Abmahnung zukommen lassen und das mit recht.
Es geht um das Thema „Verdachtsberichterstattung“, denn genau das hatte Kretschmer in einer öffentlichen Äußerung vorgenommen.
Auch für Gil Ofarim gilt bis zu einem endgültigen Gerichtsurteil ganz klar die Unschuldsvermutung, denn bisher ist nicht einmal bekannt, ob die jetzt zuständige Kammer des Landgerichtes Leipzig überhaupt eine Anklage zulassen wird.
Das zumindest sollte man doch als Politiker wissen und bei seinen Meinungsäußerungen bedenken. Mit seiner Äußerung zumindest hat Ministerpräsident Kretschmer dem Freistaat Sachsen keinen Gefallen getan.
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