Im Mai hatte der BGH Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt. Verbraucher können nun zu Unrecht verlangte Entgelte von ihren Banken zurückverlangen. Die Reaktionen der Banken auf die rechtmäßigen Forderungen ihrer Kunden sind allerdings recht unterschiedlich. Verbraucher schildern den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die verschiedenen Reaktionen der Institute auf ihr Erstattungsverlangen, hier eine Auswahl:
• Stummschalten: es folgt keinerlei Reaktion auf die Beschwerde des Verbrauchers
• Individualvereinbarung: die Rechtsprechung sei nicht anwendbar, weil das Entgelt individuell vereinbart worden sei
• Erstattung der Bearbeitungsgebühren
• Erstattung der Bearbeitungsgebühren zuzüglich Verzugszinsen
• Kündigung der Geschäftsverbindung
„Die dreisteste aller Reaktionen ist bislang die Kündigung der Geschäftsbeziehung, schließlich fordern die Kunden lediglich zu Unrecht verlangte Gelder zurück!“ ärgert sich Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bemerkenswert in dem bislang einmaligen Fall der Kündigung ist zudem, dass der zuständige Schlichter den Anspruch des Kunden sogar bejaht hatte. Der hierbei ergangene Schlichtungsvorschlag zeigt allerdings auch auf, dass sich nicht nur einzelne Kreditinstitute gegen die BGH-Rechtsprechung sträuben, sondern dass diese auch beim für die Volks- und Raiffeisenbanken zuständigen Schlichter anscheinend auf Vorbehalte trifft:
„Wir werden das Verhalten von Banken und Schlichtern gleichermaßen im Auge behalten“, so Nauhauser weiter. Verbraucher können ihre Erfahrungen mit Kreditinstituten der Verbraucherzentrale melden unter: http://www.vz-bawue.de/kreditbearbeitungsgebuehren.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle.VZ BW
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