Im Abgasskandal will Volkswagen die gerichtlich angeordnete Sonderprüfung Medienberichten zufolge in höchster Instanz verhindern. Der Autohersteller habe Beschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, berichteten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR gestern. Das habe ein VW-Sprecher bestätigt.
Dem Vorabbericht zufolge macht das Unternehmen geltend, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom November es in seinen Grundrechten verletzt habe. Der Konzern habe zudem beantragt, dass der Sonderprüfer keinesfalls tätig werden darf, solange die Beschwerde in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden ist. Ein Entscheidungstermin sei „derzeit nicht absehbar“, zitierten „Süddeutsche Zeitung“, WDR und NDR eine Antwort des Verfassungsgerichts. Wann das Verfassungsgericht den Fall behandelt und eine Entscheidung trifft, ist derzeit nicht absehbar.
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