Diese neue Gerichtsentscheidung könnte Volkswagen ernsthaft in Schwierigkeiten bringen: Das Landgericht Hildesheim hat den Konzern heute dazu verurteilt, den Käufer eines manipulierten Skoda Yeti zu entschädigen. Die Begründung hat es in sich: Der Konzern habe eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und Betrug begangen. Wird das Urteil rechtskräftig, kann der Kunde seinen Wagen zurück geben und erhält den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurück.
Im September 2016 gab VW zu: Bei rund 2,5 Millionen Dieselfahrzeugen in Deutschland funktioniert die Abgasreinigung nur im Prüfstand korrekt. Sobald das Auto sich im Straßenverkehr in Bewegung setzt, schaltet die Motorsteuerung die Abgasreinigung ab.
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