Richter Neef nannte am Montag im Verfahren in Braunschweig zwei „zentrale Fragen“, die die Kammer in den kommenden Wochen zu bewerten habe.
Gegen mögliche Ansprüche von VW-Dieselkunden könnte etwa sprechen, dass ein Schaden durch manipulierte Abgaswerte nicht „zutreffend vermittelt“ worden sei.
„Immerhin wurden die Fahrzeuge in der großen Zahl der Fälle weiter genutzt“, sagte Neef. Ob also die Abgassoftware oder erst die anschließenden Dieselfahrverbote einen Schaden hervorgerufen hätten, sei noch nicht geklärt.
Außerdem müsse man erörtern, ob allein durch die drohende Stilllegung eines Dieselautos schon eine „Vermögensgefährdung“ eingetreten sei – „durch den bloßen Umstand, dass die Fahrzeuge beschlagnahmt werden könnten“. Klagende VW-Kunden müssten sich zudem darauf einstellen, im Erfolgsfall eine Entschädigung mit der bisherigen Nutzung des Autos verrechnen zu müssen.
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