Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag mit mehreren Urteilen zum VW-Dieselskandal weitere Fragen zu Schadenersatzansprüchen geklärt.
So gehen Kunden, die ihren VW nach Bekanntwerden des Skandals am 22. September 2015 gekauft haben, ebenso leer aus wie auch Vielfahrer. Zudem entschied der BGH, dass Volkswagen erfolgreichen Klägern zum Schadenersatz keine zusätzlichen Deliktszinsen zahlen muss.
Ein VW-Sprecher nannte die Urteile des obersten deutschen Zivilgerichts einen „wichtigen Schritt zum endgültigen Abschluss der noch anhängigen Dieselverfahren“. Die wesentlichen rechtlichen Fragen seien nun vom Tisch.
Wie der BGH urteilte, habe Volkswagen nach dem Bekanntwerden des Skandals im Herbst 2015 sein Verhalten geändert. Eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei danach nicht mehr feststellbar. Die obersten Zivilrichter wiesen damit die Revision im Fall eines Mannes zurück, der seinen VW-Diesel erst im August 2016 gekauft hat. Nach Einschätzung von Volkswagen ist der Muster-Fall aus Rheinland-Pfalz beispielhaft für rund 10.000 noch offene Verfahren. Diese seien nun vorentschieden.
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