Volkswagen legt sich erstmals seit Bekanntwerden des Diesel-Skandals auf die Haltbarkeit betroffener Motoren fest. Demnach sollten entsprechende Motoren nach einer Umrüstung nicht beeinträchtigt sein. Auch Kraftstoffverbrauch, CO2-Emission, Drehmoment und Geräuschemission blieben nach Durchführung der Maßnahmen unverändert. Das wird in einem Brief des Konzerns an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) deutlich. Der vzbv fordert weitergehende Garantien des Konzerns an Verbraucher.
Der vzbv freut sich über eine Zusage von Volkswagen: Der Konzern legt sich erstmals darauf fest, dass Halter umgerüsteter Fahrzeuge keine Beeinträchtigung des Motors zu befürchten haben. „VW hat sich endlich dazu durchgerungen, eine klare Aussage zur Motorleistung nach einer Umrüstung zu treffen. Verbraucher sollten diese Zusagen bei ihren Händlern also auch einfordern“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Von einer angemessenen und nachhaltigen Entschädigung deutscher Verbraucher sind wir jedoch noch weit entfernt.“
Nachrüstung darf keine Nachteile für Verbraucher mit sich bringen
In einem Schreiben von VW vom 9. November 2016 an den vzbv heißt es: „[…] Auch die Dauerhaltbarkeit des Abgasnachbehandlungssystems oder von Motorkomponenten wird durch die technische Maßnahme nicht beeinträchtigt. […]“ Nach Auffassung des vzbv sollten betroffene Verbraucher jedoch schon vor einer Nachrüstung eine schriftliche Garantie erhalten, dass keine Nachteile drohen. Auch der Hinweis auf die beschriebene Dauerhaltbarkeit sollte in einer solchen Garantie aufgenommen werden. Sei dies nicht der Fall, sollten Verbraucher die Zusagen von ihren Händlern einfordern. Sperren sich die Händler, sollten Betroffene sich an die Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes wenden.
VW muss umfassende Garantieerklärung abgeben
„Der Brief von VW ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir bleiben aber dabei: Verbraucher dürfen auf keinerlei Folgeschäden oder Wertverlusten sitzen bleiben“, fordert Müller. VW müsse dafür umfassende Garantien aussprechen. Auch Langzeitfolgen und insbesondere die schlechtere Restwertentwicklung dieser Fahrzeuge müsse berücksichtigt werden. Dies hatte der vzbv wiederholt von VW gefordert.
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