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Volkswagen und die Verbraucherzentrale

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen VW-Vertragshändler verklagt. Ein VW-Kunde mit einem manipulierten Dieselfahrzeug hat dem vzbv seinen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abgetreten. Deshalb klagt der vzbv nun auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich Wertersatz für die Nutzung des Autos. Im Gegenzug würde der Halter das Fahrzeug zurückgeben.

Eine solche sogenannte Einziehungsklage ist seit 2002 möglich. Damit haben Verbraucher das Recht, Zahlungsansprüche gegen Unternehmen an die Verbraucherzentralen oder den vzbv abzutreten. Diese können die Ansprüche dann gerichtlich durchsetzen. Bei Erfolg erhalten die betroffenen Verbraucher das zugesprochene Geld. Das Prozesskostenrisiko übernimmt die klagende Verbraucherzentrale.

Was will der vzbv mit der Klage erreichen?

Es geht hier darum, dass der VW-Händler dem Autobesitzer angeboten hatte, das Fahrzeug mit dem Software-Update von VW auszustatten. Es besteht nach Ansicht des Kunden jedoch die Gefahr, dass das Fahrzeug durch das Software-Update Schaden nimmt. Deshalb machte er zur Bedingung, dass der Händler ihm garantiere, dass keine Folgeschäden an seinem Fahrzeug entstehen. Das verweigerte das Autohaus jedoch und bot auch keine Ersatzlieferung eines anderen Fahrzeugs an. Obwohl VW selbst dem vzbv gegenüber eine weitreichende „Garantie“ abgegeben hatte, dass durch die Umrüstung die Haltbarkeit betroffener Motoren nicht beeinträchtigt werde , bot der Händler seinem Kunden diese und weitergehende Garantien nicht an. Damit ist der VW-Kunde nach Auffassung der Verbraucherschützer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Hinter diesem Fall steht eine grundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfrage: Können sich Verbraucher darauf berufen, dass die Nachbesserung an einem mangelhaften Produkt nicht zumutbar ist, wenn berechtigte Zweifel an der Behebung des Mangels bestehen und der Verkäufer nicht bereit ist, für etwaige Nachteile einzustehen? Ein positiver Ausgang wäre für das Gewährleistungsrecht insgesamt und für die Rechte der Verbraucher von erheblicher Bedeutung.

Kunden sollten rechtlichen Rat einholen

Es wird aber voraussichtlich einige Jahre dauern, bis die Rechtsfrage endgültig geklärt ist. VW-Kunden, die aus dem gleichen Grund den Kaufvertrag rückgängig machen wollen, können sich auf die Argumentation des vzbv stützen. Bei Klagen, die ab dem Jahr 2018 erhoben werden, müssen Verbraucher jedoch damit rechnen, dass sich die Gegenseite auf die Verjährung der Ansprüche beruft.

Die Verbraucherzentralen und der vzbv empfehlen allen VW-Kunden, die vom Diesel-Skandal betroffen sind, dringend rechtlichen Rat einzuholen. Denn: Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche unterliegen unterschiedlichen Verjährungsfristen.

 

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