Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft im Dieselverfahren gegen Volkswagen und Porsche die Thermofenster als gesetzeswidrig ein.
Die von den Autobauern verwendeten Abgassysteme, bei denen die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt wird, verstießen gegen die europäischen Gesetze, so der Generalanwalt heute in seinem Schlussplädoyer.
Eine solche Einrichtung könne nicht mit dem Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall und dem sicheren Betrieb des Fahrzeugs gerechtfertigt werden, wenn sie vornehmlich der Schonung von Anbauteilen diene. Die Richter am EuGH folgen häufig der Argumentationslinie des Generalanwalts, sind aber nicht daran gebunden.
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