Das ist eine böse Überraschung, mit der Volkswagen/ Porsche SE möglicherweise dann so nicht gerechnet hatten am heutigen Tag. Das Oberlandesgericht Braunschweig machte im Verfahrenstermin deutlich, dass auch das Wissen von Managern unterhalb der Vorstandsebene für die mögliche kursrelevante Information der Märkte entscheidend sein kann.
Dazu zählten im Fall von Volkswagen die elf Bereichsleiter, insbesondere die Leiter der Motorenentwicklung und der Produktsicherheit. Das kann man dann auch als „Schlag in die Magengrube“ ansehen zumindest aus Sicht von Volkswagen/Porsche SE. Die Musterkläger hingegen dürfte die Einschätzung des OLG Braunschweig natürlich erfreut haben, steigen damit doch ihre Chancen, in diesem Verfahren zu obsiegen.
Volkswagen muss möglicherweise nun Rückstelllungen in der Bilanz im dreistelligen Millionenbereich vornehmen, denn die Aussicht, Schadensersatz zahlen zu müssen, dürfte nun größer geworden sein.
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