Das Unternehmen keine Ansatzpunkte für die Aktionärsklagen. Insbesondere sei die Behauptung, den Vorstand könne eine Mitschuld treffen, falsch. Dieser soll erst wenige Wochen, bevor die Affäre aufflog, von den Software-Manipulationen gewusst haben. „Die Entscheidung, die Motorsteuerungssoftware zu verändern, wurde vielmehr von VW-Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene auf nachgeordneten Arbeitsebenen des Bereichs Aggregate-Entwicklung von Volkswagen getroffen“, schreibt Rechtsanwalt Göhmann-Partner Dr. Dirk Beddies, der die Erwiderung auf die Anlegerklagen für VW verfasst hat. Die Darstellung zeigt allerdings auch, dass das Compliance-System von VW nicht in der Lage war, die Fehlentscheidungen der Mitarbeiter aufzudecken. Nach dem Bekanntwerden des Diesel-Skandals rüstete VW hier schnell auf und holte Anfang des Jahres Dr. Christine Hohmann-Dennhardt von Daimler als Vorstandsfrau für Recht und Integrität. Zudem wurde die Kanzlei Jones Day für die internen Aufarbeitungen im Unternehmen mandatiert. Es wird nicht die letzte Meldung auch in diesem Zusammenhang sein.
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