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„Vollerstattung Ihres Anlagebetrages beanspruchen“ – vollmundige Werbung von Rechtsanwalt Schiller aus Bremen

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jggrz (CC0), Pixabay
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Vollerstattung Ihres Anlagebetrages beanspruchen, so heisst es auf der Internetseite des Rechtsanwalts Schiller aus BREMEN, der zusammen mit Stefan Gloistein eine Anwaltskanzlei betreibt.

Irgendwie ist es immer dasselbe: Fleißige Betrüger betrügen fleißige Bürger, die über Google Anzeigen geworben werden.

Kaum sind die Betrüger gefasst, kassiert Google mit Anzeigen nochmals: nun tauchen fleißige Rechtsanwälte auf, die die Bürger vertreten wollen. Schlussendlich haben wir finanziell folgende Situation:

Geld kassiert: Google zweimal, Betrüger einmal, Rechtsanwalt einmal…

Da es nicht sicher ist, ob die Opfer einer Betrugsstraftat ihr Geld zurückbekommen und die Rechtsanwälte, die in teuren Universitäten lange Jahre ausgebildet worden sind (das haben alle Bürger bezahlt) ist Kreativität gefordert:

„Vollerstattung Ihres Anlagebetrages beanspruchen“

So formulieren Rechtsanwälte ihre Leistungsversprechen legal und kommen Rechtsanwaltskanzeleien wie Schiller mit der wunderschönen Formulierung um die Ecke:

Vollerstattung Ihres Anlagebetrages beanspruchen

Das ist natürlich ungefähr so, als würde ein Reiseveranstalter formulieren:

„Koffer packen“

„Vollerstattung Ihres Anlagebetrages beanspruchen“

Das hört sich aber besser an….

Ein Rechtsanwalt, der einen Anspruch nicht geltend macht, wenn es sinnvoll ist, setzt sich Schadenersatzansprüchen aus. Die Geltendmachung von Ansprüche ist also Teil des Auftrags eines Anwalts.

Weshalb mit etwas Selbstverständlichem geworben werden muss, wissen wir nicht. Fairerweise müssen wir sagen: auch andere Rechtsanwälte haben kreative Werbesprüche und Schiller kündigt an, dass er sich den Fall erst einmal kostenfrei anschaut…..

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  • Deutsche Lichtmiete: Die Chancen der Anleihe – Anleger nach den Kurszusammenbrüchen

    140 Millionen Euro durch 4 Energie Effizienz Anleihen wurden von 2018 bis 2021 eingesammelt. Dabei geht es um Teilschuldverschreibungen konzipiert als festverzinsliche Wertpapiere in global verbriefter Form (Inhaberteilschuldverschreibung) ohne Nachrangklauseln. Im Einzelnen geht es um Folgendes:

    1. Das öffentliche Angebot von 10.000 Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE000A2G9JL5) im Gesamtnennbetrag von 10 Mio. Euro platziert (Vollplatzierung). Emissionsdatum 1.01.2018 bei Endfälligkeit 2022. Der Zinssatz beträgt pro Jahr 5,75%.

    2. Das öffentliche Angebot von 30.000 Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE00A2NB9P4) im Gesamtnennbetrag von 30 Mio. Euro platziert (Vollplatzierung). Emissionsdatum 1.12.2018 bei Endfälligkeit 2023. Der Zinssatz beträgt pro Jahr 5,75%.

    3. Das öffentliche Angebot von 50.000 Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE000A2TSCP0) im Gesamtnennbetrag von 50 Mio. Euro platziert (Vollplatzierung). Emissionsdatum 1.09.2019 bei Endfälligkeit 2025. Der Zinssatz beträgt pro Jahr 5,25%.

    4. Das öffentliche Angebot von 50.000 Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE000A3H2UH3) im Gesamtnennbetrag von 50 Mio. Euro platziert (Vollplatzierung). Emissionsdatum 1.02.2021 bei Endfälligkeit 2027. Der Zinssatz beträgt pro Jahr 5,25%.

    Kursrutsch & kursrelvante Tatsachen

    In der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 9.12.2021 heist es:

    Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges +++

    Die Staatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – führt gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche einer Unternehmensgruppe, die den Erwerb, den Handel und die Vermietung von technischen Einrichtungen betreibt. Das zur Finanzierung des Geschäftsmodells benötigte Kapital wurde in erheblichem Umfang von Investoren erlangt. Hierzu bediente sich die Gruppe zweier Finanzierungsmodelle. Dies war anfänglich das Modell der Direktinvestition. Dabei erwarben die Anleger Technikprodukte von den ausgebenden Konzerngesellschaften, die sie anschließend von den Anlegern mieteten und an gewerbliche Kunden weitervermieteten. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit erwarben die Gesellschaften ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurück, wobei den Anlegern eine jährliche Rendite von über 5% zugesagt wurde.

    Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben.

    Vor diesem Hintergrund erließ das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten und betroffenen Gesellschaften. Diese wurden gestern durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei vollstreckt.

    Emittenten & Bilanzen

    Die erste und kleinste Anleihe von Anfang 2018 wurde noch von der Deutschen Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft emittiert. Alle anderen zu einem Gesamtvolumen von € 130 Millionen Euro von der Deutsche Lichtmiete AG.

    Empfänger der Anlegergelder in Form von Darlehen war lt. Wertpapierprospekten die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH.

    Für deren Bilanzen verantwortlich zeichnete FTSP FRISIA-TREUHAND Schmädeke GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.

    Dort heist es im letzten veröffentlichten Jahresabschluss von 2019:

    Die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH sowie deren drei Tochtergesellschaften wurden als Zweckgesellschaften gegründet, um das zu vermietende Vermögen in Form von Deutsche Lichtmiete LED-Leuchten anzuschaffen und im Anlagevermögen „on balance“ zu bilanzieren. Die Tochtergesellschaften, die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, die Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH sowie die Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH haben das LED-Leuchtenvermögen über sogenannte Direktinvestments refinanziert. Diese Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz sind prospektpflichtig und unterliegen der Aufsicht der BaFin (Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

    Haftungsgegner für Anleger

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

    persönlich Verantwortliche

    Erfolgsaussichten oder 100% fordern und 0% bekommen?

    Natürlich gilt die Unschuldsvermutung. Aber für die zivilrechtliche Verantwortlichkeit gegenüber den Anlegern bedarf es nicht zwingend einer strafrechtlichen Verurteilung.

    140 Millionen Euro müssen auch bezahlt werden können. Folglich machen Haftungs- und Regressansprüche nur dort Sinn, wo D&O bzw. Vermögensschadenversicherungen die Schäden abdecken können. Konkret geht es um die Versicherungen der Verantwortlichen und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

    Interessengemeinschaft

    Schnell 100% zurückfordern und glücklich sein? Mal schnell Vollerstattung ihres Anlagebetrages beanspruchen? Vergessen Sie es! Ob und wer aus welchen Gründen mit welchen Erfolgsaussichten in Anspruch genommen werden kann, steht heute noch nicht fest. Wir bündeln die Interessen der Anleger und tauschen die Informationen untereinander aus. Von Verjährung kann noch l a n g e nicht Rede sein.

    Kosten

    Wir halten es für fair und angemessen für die Beratung, Aktenanlage sowie Rechtsschutzanfrage eine Gebühr von € 99 zu berechnen. Fragen zu diesem Angebot sind kostenlos.

    Was wir von Ihnen an Dokumentenkopien brauchen

    Zeichnungsschein für Schuldverschreibung, Daten ihrer Rechtsschutzversicherung

    Wir vertreten bereits ein Vielzahl von Geschädigten und werden fristgerecht reagieren. Rufen Sie uns einfach kostenfrei an

    unter 0800 77 42 667

    wir erklären Ihnen alles.

    TIP: Lassen Sie sich n i c h t von Ihrer Rechtsschutzversicherung und deren Anwälten veralbern. Letztere arbeiten zu Dumpingpreisen und werden d e s w e g e n von den Versicherern begünstigt und Ihnen empfohlen(!) und haben von speziellen Schadensfällen dieser Art und den Erfolgsaussichten keine Ahnung. Sie haben freie Anwaltswahl! Rechtsschutzanfragen übernehmen wir kostenfrei für Sie.

    REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

    Wir vertreten und beraten Anleger in Deutschland schon seit Mai dieses Jahres und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.

    Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

    Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
    Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

    per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
    Telefon: 03591 29961 33
    Telefax: 03591 29961 44
    oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten
    Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

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