Unternehmen beziehungsweise Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15 000 Euro, ebenfalls für drei Monate. Weil manche Bundesländer zusätzlich zu dem vom Bund noch eigene Hilfsprogramme aufgelegt haben, unterscheiden sich die gezahlten Summen teilweise.
Fest steht aber überall: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Das war vor einigen Wochen eine vollmundige Ankündigung der Bundesregierung, aber anzukommen scheint von diesen Geldern recht wenig zumindest in Sachsen. Das haben uns einige zu diesem Programm berechtigte Unternehmen mitgeteilt.
Man habe bis heute nicht einmal einen Eingangsstempel dazu erhalten, wisse also gar nicht, ob das dann überhaupt bearbeitet werde. Auch Unternehmer, die ihren Antrag per Einschreiben übermittelt hatten, haben in der Sache selber bis zum heutigen Tage nichts gehört. Konkrete Hilfe sieht dann anders aus Herr Wirtschaftsminister Martin Dulig. Hier bitte sofort nachbessern.
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