In dem Verfahren über den Antrag d. Volz-Gruppe AG, Birkenweg 4, 88250 Weingarten, vertreten durch den Vorstand Marco
Zuzak, Schanze 54c, 21465 Wentorf, diese vertreten durch den Vorstand Michael Weikert, Schussenstraße 6, 88273 Fronreute
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 5552434
– Schuldnerin –
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
–
hat das Amtsgericht Ravensburg am 06.07.2017 beschlossen:
–
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird weiterhin ermächtigt,
Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse in entsprechender Anwendung
des § 55 Abs. 2 InsO für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes, insbesondere
hinsichtich der Forderungen des vorfinanzierenden Kreditinstitutes bezüglich Kosten,
Zinsen und etwaiger von der Bundesagentur für Arbeiten nicht erstatteter
Differenzbeträge zu begründen.
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, Verbindlichkeiten
für Entgeltansprüche zu Lasten der späteren Insolvenzmasse zu begründen, die nach
Beantragung von Insolvenzgeld von Dienstnehmern nicht auf die Agentur für Arbeit
übergehen.
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