In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 72845 eingetragenen Volz Software GmbH , Lübecker Straße 1, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Weikert und Herrn Marco Zuzak Geschäftszweig: Entwicklung und der Vertrieb von Spezialsoftware für Finanzdienstleister, Automatenindustrie sowie Dienstleistungen aller Art (mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Dienstleistungen).
ist am 22.06.2017, um 13:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalterwird Dominik Montag, Stadthausbrücke 7, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerinzu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalterwird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 205/17
Amtsgericht Hamburg, 22.06.2017
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