In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH, Am Holm 25, 23730 Neustadt i. H., (Amtsgericht Lübeck – HRB 10388 HL), vertreten durch den Geschäftsführer Wolfram Günther wird nach Rücknahme des Antrags auf Anordnung der Eigenverwaltung unter Änderung von Ziffer 1. und 2. des Beschlusses des Amtsgerichts Eutin vom 29.10.2014 zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gem. § 21 InsO heute um 15.15 Uhr angeordnet: Es wird die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, Schwedenkai 1, 24103 Kiel Es wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Der Schuldnerin ist insbesondere die Einziehung von Außenständen untersagt. Drittschuldner haben ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Schuldnerin bei Fälligkeit unter Angabe des vorstehenden Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist für den Schuldner die sofortige Beschwerde statthaft, die binnen einer Frist von 2 Wochen schriftlich bei dem Amtsgericht Eutin, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin einzulegen ist.
Amtsgericht Eutin, 30.10.2014
Kommentar hinterlassen