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Von Brest Tauros bekommt man keine Antwort

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Das geht usn seit über einem Jahr so. Weder, wenn man per E-Mail eine Presseanfrage übermittelt noch wenn man um einen telefonischen Rückruf bittet. Hier sitzen die großen Schweiger im Unternehmen, aber vielleicht ist man von der Entscheidung der BaFin noch so „baff“ das man die Sprache verloren hat? Hätte das Unternehmen noch etwas zu verlieren, dann würde man sicherlich anders an die Sache herangehen. Offen, Transparent und den Anlegern erklären wie es dann nun mit der Rückabwicklung weitergeht.

Die Brest-Tauros GmbH aus Leipzig hatte kürzlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Rückabwicklungsverfügung wegen der Kapitalanlage vom Typ Rondo II erhalten. Hierzu hatten AdvoAdvice Rechtanwälte berichtet.

Umsetzung der Rückabwicklungsverfügung – Anleger fragen: Wie geht es weiter?

Nunmehr fragen sich betroffene Anleger und deren Rechtsanwälte, wie die Verfügung der BaFin konkret umgesetzt werden soll und welche Folgen diese für die betroffenen Anleger, aber auch für die weiteren Anleger der Gesellschaft hat, die in andere Produkte der Gesellschaft angelegt haben.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin hat daher über Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann eine Anfrage an die Brest-Tauros GmbH gestellt und diese zur Stellungnahme zu den folgenden Fragen aufgefordert:

  1. Wie ist der Stand der Abwicklungen? Wann wird diese abgeschlossen sein?
  2. Sind die Einlagen der Anleger sämtlichst grundbuchlich gesichert?
  3. Besteht durch die Rückabwicklung ein Ausfallrisiko für die Anleger?
  4. Hat die Abwicklungsverfügung auch Auswirkungen auf andere Kapitalanlagen aus Ihrem Hause?

Eine Rückmeldung, die bis zum 09.08.2016 um 12.00 Uhr erbeten wurde, erfolgte bisher nicht.

Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, merkt hierzu an: „Leider ist keine Rückmeldung erfolgt. Die Gesellschaft muss jetzt die Vorgaben der BaFin umsetzen und die Kapitalanlage rückabwickeln. Dies geschieht durch Rückführung des eingesammelten Kapitals an die Anleger. Hierzu muss die Gesellschaft wahrscheinlich investiertes Kapital irgendwie flüssig machen. Ob das zeitnah möglich sein wird, ist in der Regel die entscheidende Frage. Klappt es mit der Rückzahlung nicht, kann der betroffenen Gesellschaft der Weg in die Insolvenz drohen.

Entscheidend ist daher auch noch die Frage, ob hier tatsächlich die Besicherung der Anlagen in der im Internet angegebenen Form mit einer Grundschuldbestellung erfolgt ist. Nur in diesem Fall können die Anleger zunächst einmal aufatmen, auch wenn dann immer noch fraglich bleibt, was die Grundschuld im Falle einer Verwertung der Sicherheit(en) überhaupt konkret wert ist.“

Fazit: AdvoAdvice Rechtsanwälte raten den betroffenen Anlegern, die Rückabwicklung mit der Gesellschaft Brest Tauros GmbH nicht ohne anwaltliche Hilfe durchzuführen.

„Gerade, wenn es um Grundschulden, deren Bestellung, Verwertung und Löschung geht, sollte ein juristischer Laie lieber einen erfahrenen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen“, ergänzt Rechtsanwalt Klevenhagen, Experte für Immobilien- und Finanzierungfragen sowie gleichzeitig Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB hat eine Anlegergemeinschaft gegründet, mit dem Ziel, die Interessen der Betroffenen zu bündeln, die vorhandenen Sicherheiten und deren Wert zu prüfen sowie die weiteren Haftungsträger wie Geschäftsführer, Berater und ggf. auch weitere Hintermänner mit in die Haftung zu nehmen.

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