Vonovia SE Bochum Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Published On: Mittwoch, 23.11.2022By

Vonovia SE

Bochum

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Vonovia SE („Vonovia“) hat am 29. Oktober 2021 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) (das „Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der GSW Immobilien AG, Berlin, (die „GSW“) zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der GSW – ISIN DE000GSW1111 (die „GSW-Aktien“) – gegen Zahlung einer Gegenleistung von Euro 114,81 je Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 20. Dezember 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) zu dem Übernahmeangebot erfolgte am 23. Dezember 2021.

Bekanntmachung zu dem Übernahmeangebot

Außerhalb des Angebotsverfahrens der Vonovia hat die Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen“), ein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG der Vonovia und entsprechend eine mit der Vonovia gemeinsam handelnde Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG, am 2. November 2022 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Angebot“) an die Aktionäre der GSW zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von Deutsche Wohnen unmittelbar gehaltenen GSW-Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 91,32 je GSW-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Delisting-Angebots endet am 30. November 2022, 24:00 Uhr (MEZ), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

Bis zum 23. November 2022, 14:00 Uhr (MEZ) („Meldestichtag“) und damit nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage des Übernahmeangebots und vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG durch die Vonovia, ist das Delisting-Angebot der Deutsche Wohnen für insgesamt 179 GSW-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,0003 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der GSW. Die Übertragung der im Rahmen des Delisting-Angebots angedienten 179 GSW-Aktien auf die Deutsche Wohnen erfolgt spätestens am 14. Dezember 2022 im Rahmen der Abwicklung des Delisting-Angebots, soweit die Angebotsfrist nicht verlängert wird.

Bochum, 23. November 2022

Vonovia SE
Der Vorstand
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Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https:/​/​de.vonovia-gsw.de/​
im Internet am: 23.11.2022.

 

Bochum, den 23. November 2022

Vonovia SE

 

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