Jeder muss vor dem Abflug in den Osterurlaub noch unbedingt ein bahnbrechendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt Main lesen. Bekanntlich bekommen Fluggäste für Verspätungen und andere Probleme pauschal Geld von der Fluggesellschaft, aber nicht wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Fluggesellschaft nicht hat vermeiden können. Vulkanausbruch usw.
Wenn es zu Verspätungen aufgrund einer Toilettenverstopfung kommt, steht dem Fluggast eine Entschädigung zu. Aber logisch sagt das Gericht: Toiletten sind für die Körperausscheidungen der Fluggäste und werden daher als Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Flugbetrieb vorausgesetzt. Daher seien die Fluggesellschaften regelmäßig mit Toilettenverstopfungen konfrontiert…., 29 C 2454/15…
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