Es gibt so manche atypische Stille Beteiligung die auf dem Markt angeboten werden die wir kritisch sehen, dazu gehört auch das Unternehmen Thamm und Partner aus Berlin. Mehrfach haben wir bereits kritisch zu diesem Unternehmen berichtet.Nun fragen sich sicherlich viele unserer User „was ist eine atypisch Stille Beteiligung udn wo liegen die Vor-bzw. Nachteile eines solchen Finanzangebotes.
Hat das Unternehmen einen längerfristigen Finanzbedarf und möchte diesen nicht über die Bank befriedigen, wird sich in der Regel ein stiller Gesellschafter im Hintergrund befinden. Der stille Gesellschafter ist der Investor, der aber nur dann einen Gewinnanteil erhält, wenn das Geschäftsergebnis auch positiv ist. Entscheidet sich das Unternehmen für eine Finanzierung über eine Bank, müssen – unabhängig vom erzielten Gewinn – Zinsen bezahlt werden, die natürlich die Liquiditätssituation des Unternehmens belasten. Die stille Beteiligung ist zudem auch eine sehr empfehlenswerte Alternative zur eigenen Existenzgründung. Zu beachten ist, dass es den stillen Gesellschafter und den atypisch stillen Gesellschafter gibt. Die größten Unterschiede finden sich in der Besteuerung des Gewinns.
Der atypisch stille Gesellschafter
Es gibt die typisch stille Gesellschaft und auch die atypisch stille Gesellschaft. Bei der atypischen stillen Gesellschaft werden dem Gesellschafter umfangreiche Kontroll- und auch Vermögensrechte eingeräumt. Der atypisch stille Gesellschafter wird in weiterer Folge als Mitunternehmer behandelt. Somit ist der atypisch stille Gesellschafter ist nicht nur an Gewinn und Verlust beteiligt, sondern zudem auch am Vermögen der Gesellschaft. Des Weiteren ist der atypisch stille Gesellschafter auch am Anlagevermögen beteiligt, hat einen Zugriff auf stille Reserven und auch auf den Geschäftswert. Des Weiteren kann der atypisch stille Gesellschafter auch für Verluste, die die Höhe der persönlichen Einlage übersteigen, haftbar gemacht werden. Zu beachten ist, dass es Unterschiede bei der steuerlichen Beurteilung gibt. Schlussendlich ist der atypisch stille Gesellschafter ein Mitunternehmer, der auch an den Einkünften des Betriebes beteiligt ist.
Die Besteuerung macht den Unterschied
Der größte Unterschied findet sich in der Besteuerung. Eine stille Gesellschaft besitzt niemals eine eigene Steuerrechtsfähigkeit – diese besitzt nur der stille Gesellschafter. Erhält der Gesellschafter Gewinnanteile, so gehören diese zu den Einkünften des zur Verfügung gestellten Kapitalvermögens. Der Unternehmensträger profitiert zudem von der Tatsache, dass die Gewinnanteile als Betriebsausgaben gewertet werden und somit auch steuermindernd auf die körperschafts- und einkommenssteuerpflichtigen Gewinne wirken. Der Unternehmensträger ist auch der alleinige Umsatzsteuerschuldträger, da die Leistungen der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafter umsatzsteuerfrei ist. Handelt es sich aber um einen atypischen stillen Gesellschafter, so muss eine andere Besteuerung berücksichtigt werden: Die atypisch stille Gesellschaft ist nämlich nicht einkommensteuerpflichtig, die Gesellschafter aber schon – aus diesem Grund wird der Beteiligungsgewinn des Gesellschafters auch zu den Einkünften des Gewerbebetriebs hinzugerechnet. Handelt es sich bei dem stillen Gesellschafter aber um eine Körperschaft, so unterliegt der Gewinnanteil in weiterer Folge der Körperschaftsteuer. Zu beachten ist, dass die atypisch stille Gesellschaft ebenfalls gewerbesteuerpflichtig sein kann, sodass verschiedene Freibeträge in Anspruch genommen werden können.
Die Vor- und Nachteile eines atypisch stillen Gesellschafters
Die Vorteile
- Eine stille Gesellschaft wird nicht in das Handelsregister eingetragen
- Die stille Gesellschaft besteht nur im Innenverhältnis und kann daher nicht von der Öffentlichkeit eingesehen werden; aus diesem Grund handelt es sich um eine sehr diskrete Beteiligung
- Das Eigenkapital kann – ohne Zinszahlungen – aufgestockt werden
- Liegt eine typisch stille Gesellschaft vor, mindert die Gewinnausschüttung die Einlage des stillen Gesellschafters als Betriebsausgabe, sodass es nur einen geringen Gewinn gibt, der letztendlich auch versteuert werden muss
- Der Gesellschaftervertrag kann relativ frei gestaltet werden; es gibt keine gesetzlichen Vorgaben oder Regelungen
- Der atypisch stille Gesellschafter hat mehr Mitspracherecht und ist zudem auch an dem Unternehmensvermögen beteiligt
Die Nachteile
- Erhält der atypisch stille Gesellschafter zu viele Rechte, macht sich das Unternehmen vom Geldgeber abhängig
- Der stille Gesellschafter ist nie in der Öffentlichkeit; es ist also nicht bekannt, dass er der Teilhaber des Unternehmens ist
- Muss der Unternehmer Insolvenz anmelden, kann der stille Gesellschafter seine Einlage verlieren
- Der atypisch stille Gesellschafter wird als Miteigentümer geführt, sodass es zu einer anderen Besteuerung kommt
- Atypisch stille Gesellschafter haften sogar mit ihrem Privatmögen; am Ende kann der Verlust dazu führen, dass die verlorene Einlage sogar erhöht werden muss
Thamm & Partner GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2015ALLGEMEINE ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 1. Allgemeine Angaben Die Thamm & Partner GmbH, Herrsching ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Satz 1 Handelsgesetzbuch sowie § 274 a Handelsgesetzbuch hinsichtlich der Angaben im Anhang wird Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss 2015 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Gegenstände nach linearer bzw. degressiver Methode vorgenommen. Für zwei Gebäude wurden steuerrechtliche Sonderabschreibungen geltend gemacht. Fremdfinanzierungszinsen wurden zum Teil aktiviert. Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Die Vorräte sind zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen/Rücknahmekursen bewertet. Fremdwährungsforderungen bestanden am Bilanzstichtag nicht. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Fremdwährungsverbindlichkeiten. ANGABEN ZUR BILANZDer Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt € 10.022.885,36. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 10.022.885,36 sind durch Grundschulden besichert. Zum 31.12.2015 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit größer als fünf Jahre in Höhe von € 1.796.641,19. Im Folgenden werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Thamm & Partner GmbH, Herrsching, mittelbar oder unmittelbar Anteile hält:
SONSTIGE ANGABEN1. Zusammensetzung der Organe Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft ist Frau Angela Thamm, Kauffrau Herrsching, den ……………. …………………………. Angela Thamm |
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