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Vorbereitung auf das Finanzberatungsgespräch

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Es reicht nicht, sich beraten zu lassen, sondern man sollte sich auch auf das Beratungsgespräch selber vorbereiten.
Unsere Checkliste hilft Ihnen, wenn Sie sich zum Thema Geldanlage beraten lassen möchten. Geld anzulegen, ist heutzutage aufgrund der vielfältigen und komplizierten Anlagemöglichkeiten nicht mehr so einfach wie früher. Die Finanzkrise des Jahres 2008 mit dem Beispiel der Lehman-Zertifikate hat gezeigt, dass bei einer Fehlinvestition sogar ein Totalverlust möglich ist. Und sie hat deutlich gemacht, dass eine vom Verbraucher erwartete und vom Berater, dem man vertraut hat, vielleicht sogar als sicher angepriesene Geldanlage, in Wahrheit ein Verlustgeschäft sein kann.

Eine Fehlinvestition ist nicht nur ärgerlich, sondern kann Sie viel Geld kosten und Ihre Ziele gefährden. Die Checkliste ist ein wichtiges Element im Rahmen der folgenden dreistufigen Navigation, die Ihnen hilft, sich richtig zu entscheiden.

1. Schritt: Wie können Sie sich auf das Gespräch vorbereiten?

  • Nehmen Sie sich die Zeit, vor dem Termin die Checkliste auszufüllen. Diese Zeit ist gut investiert. Die Checkliste verdeutlicht Ihnen ihre finanzielle Situation und hilft dem Berater, ein zu Ihren Zielen passendes Produkt zu finden.
  • Informieren Sie sich anhand von geeigneten Ratgebern zum Thema Geldanlage. Solche Ratgeber sind zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale erhältlich.
  • Wenn möglich, nehmen Sie zum Gespräch einen unabhängigen Zeugen mit.
  • Kontaktieren Sie zuverlässige Freunde, Bekannte und Verwandte, die im Bereich Geldanlage über das relevante Fachwissen verfügen, um Ihnen wertvolle Hinweise zu geben.

2. Schritt: Wodurch zeichnen sich seriöse Berater vor allem aus?

  • Der Berater erläutert Ihnen seinen rechtlichen Status und die sich daraus ergebende Haftung.
  • Es geht im Gespräch vornehmlich um Ihre Ziele, nicht um Produkte.
  • Der Berater berücksichtigt Ihre finanzielle Gesamtsituation.
  • Ihre Risikobereitschaft aufgrund Ihrer Präferenzen wird detailliert erfragt.
  • Die Empfehlung eines Produkts erfolgt auf Basis Ihrer Ziele und Präferenzen.
  • Es wird kein Produkt angeboten, das eine hohe Renditechance besitzt und trotzdem sicher sein soll.
  • Sie werden aufgeklärt, wann Sie (vorzeitig) über Ihr Geld verfügen können.
  • Ihnen werden verschiedene Alternativen angeboten.
  • Sie werden nicht unter Zeitdruck gesetzt.
  • Die Kosten des Produkts werden Ihnen erläutert.
  • Der Berater händigt Ihnen schriftliche Unterlagen aus.

3. Schritt: Wie treffen Sie die richtige Entscheidung?

  • Unterschreiben Sie keinesfalls sofort.
  • Holen Sie immer mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese.
  • Nehmen Sie grundsätzlich Abstand von einem Geschäftsabschluss, wenn Sie das Produkt nicht verstehen (ein Produkt verstehen Sie dann, wenn Sie es selber erklären können!), vom Produkt nicht vollständig überzeugt sind oder dem Berater nicht vertrauen.
  • Holen Sie eine unabhängige Meinung ein, wenn Sie unsicher sind. Sie können eine Produktempfehlung zum Beispiel in der Beratung der Verbraucherzentrale überprüfen lassen.
  • Achten Sie darauf, dass der Berater die Inhalte der von Ihnen ausgefüllten Checkliste berücksichtigt.
  • Lassen Sie sich bestätigen – zum Beispiel durch einen Stempel der Bank -, dass Sie dem Berater die Checkliste vorgelegt haben.
  • Behalten Sie auf jeden Fall die Checkliste im Original und bewahren Sie sie bei den Vertragsunterlagen auf.
Denken Sie daran: Es geht es um Ihr Vermögen und Ihre finanzielle Zukunft. Je wichtiger die Entscheidung ist, desto mehr Zeit sollten Sie sich nehmen.

 

Sofern es um Wertpapiere geht, besteht eine Protokollpflicht für Anlageberatungen. Das Protokoll beinhaltet den Anlass der Anlageberatung, die Dauer des Gesprächs, Informationen über die persönliche Situation des Kunden und die im Gespräch vorgestellten Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen, die wesentlichen Anliegen des Kunden mit einer Gewichtung, den Verlauf des Gesprächs und die Gründe für eine ausgesprochene Empfehlung.

Was bedeutet das für Sie?

Durch die gesetzliche Regelung soll eine Fehlberatung grundsätzlich leichter zu beweisen sein. Verbraucher sollten aber hier Vorsicht walten lassen. Banken haben natürlich kein Interesse daran, für eine Falschberatung in die Haftung genommen zu werden. Daher ist es wichtig, dass Verbraucher dieses Beratungsprotokoll ganz genau lesen und Unrichtiges oder Ungenaues umgehend schriftlich beanstanden. Sonst kann es zum Beispiel passieren, dass im gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsprotokoll eine andere Risikobereitschaft dokumentiert wird, als vom Verbraucher im Gespräch angegeben wurde. Dies könnte im Ernstfall vor Gericht dazu führen, dass das Protokoll der Bank nützt – und nicht dem Verbraucher.

Verbraucher sollten das Protokoll keinesfalls unterschreiben.Der Gesetzgeber sieht hier ausdrücklich nur die Unterschrift des Beraters vor, nicht aber die des Verbrauchers.

Fazit: Damit das seit dem 1. Januar 2010 gesetzlich vorgeschriebene Beratungsprotokoll für den Verbraucher eine Chance und kein Risiko ist, ist es wichtig, dies im Detail zu lesen und wenn nötig zu beanstanden.

Quelle:VZ Thüringen

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