Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Vorfälligkeitsentschädigung nicht Rechtens
Verbraucherschutzinformationen

Vorfälligkeitsentschädigung nicht Rechtens

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Der BGH hat die Beschwerde der Commerzbank gegen die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgewiesen. Die Commerz-Bank hatte den Kunden nicht ausreichend über die Berechnung der Strafgebühr informiert und darf deshalb keine Strafgebühren erheben.

Wer beim Verkauf einer Immobilie eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt bekommt, hat nun bessere Aussichten, diese Strafgebühr nicht zahlen zu müssen – oder sich das Geld von seiner Bank zurückzuholen. Denn erstmals ist ein Urteil zum sogenannten Vorfälligkeitsjoker vom Bundesgerichtshof bestätigt worden und somit rechtskräftig geworden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
InterviewsVerbraucherschutzinformationen

Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski: Verbraucherrechte in Bezug auf die Schufa

Interviewer: Herr Sontowski, danke, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Könnten...

Verbraucherschutzinformationen

Warnung vor Betrugsmaschen im Namen der Justiz

Betrüger nutzen zunehmend die Namen und Symbole der Justiz, um ahnungslose Menschen...

Verbraucherschutzinformationen

Achtung vor Betrug

Mit der kalten Jahreszeit suchen viele Verbraucher online nach günstigen Angeboten für...