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Vorfälligkeit – Geld für nicht Abnahme eines Darlehens

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Banken verdienen daran, Geld zu verleihen und dafür Zinsen zu bekommen. Doch wenn eine Bank den Vertrag geschickt strukturiert, kann sie den Gewinn sogar einstreichen, ohne das Geld zu verleihen. Die Verbraucherzentrale Bremen warnt vor solchen Verträgen, denn den Schaden hat der Kunde: Er bekommt nichts, muss aber kräftig dafür zahlen.

So erging es Menschen aus Niedersachsen. Diese wollten einen auslaufenden Immobilienkredit bei der Sparkasse durch einen mit günstigeren Konditionen ersetzen. Den sollten sie eigentlich von der SEB-Bank bekommen. Doch die SEB zahlte den Kredit nicht aus – und fordert nun eine „Nichtabnahmeentschädigung“ von rund 3.600 Euro.
Verboten ist das Vorgehen der SEB nicht, aber unüblich und für den Kunden sehr riskant. Deswegen warnen wir davor. Auf solche Verträge sollte man sich als Verbraucher nicht einlassen. Denn ungeprüft können die Sicherheiten an Details scheitern, die keinem Laien bewusst sind. Das Problem in dem uns vorliegenden Fall war nämlich nicht der Wert der Häuser, sondern der so genannte Rang der Kreditgeber, denn bei Grundschulden ist nicht nur der Betrag wichtig, mit dem eine Immobilie belastet wird. Im Falle eines Verkaufs bekäme die Bank mit dem ersten Rang im Grundbuch als erste ihr Geld. Bringt der Verkauf zu wenig für alle Gläubiger, bekommen die nachrangigen nur einen Teil ihres Geldes oder gehen sogar ganz leer aus. Im vorliegenden Fall wollte die SEB in den Ersten Rang, die Sparkasse war aber nicht bereit diesen freizugeben. Jetzt will sie Geld dafür, dass der Kunde das Geld nicht abgenommen hat.

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