Die Entschädigungsberechnung der Banken bei vorzeitiger Ablösung eines Immobilienkredits erfolgt uneinheitlich und regelmäßig zum Nachteil der Verbraucher. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nach Auswertung von 224 Fällen aus ihrer Beratungspraxis.
Wird ein Immobilienkredit, beispielsweise weil die Immobilie verkauft wird, vorzeitig abgelöst, haben die Kreditinstitute einen Anspruch auf eine Entschädigung ihrer Einbußen. Bei der Berechnung dieser sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung jedoch fehlen eindeutige und nachvollziehbare Regeln. Die sehr komplexe Berechnung ist für Laien kaum nachzurechnen und fällt regelmäßig zu Ungunsten der Verbraucher aus: In 82 Prozent der von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ausgewerteten 224 Fälle lag die Berechnung der Bank über der der Verbraucherzentrale. Im Durch-schnitt wichen die Berechnungen um neun, in Einzelfällen sogar um mehr als 350 Prozent vom Ergebnis der Verbraucherzentrale ab. Sogar innerhalb der einzelnen Kreditinstitute wurden erhebliche Abweichungen festgestellt.
„Die Banken können ihre Berechnungsparameter beinahe willkürlich festlegen. Und das machen sie in der Regel natürlich zu ihren Gunsten“, kritisiert Niels Nauhauser, Referent für Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die derzeitige Praxis. Dass es auch anders geht, zeigt die Regelung für Ratenkredite: Hier werden, je nach Restlaufzeit, 0,5 bis ein Prozent der Restschuld als Entschädigung fällig. „Es ist völlig unverständlich, warum das nicht auch bei den Immobilienkrediten so transparent und verbraucherfreundlich geregelt ist“, so Nauhauser weiter.
Quelle:VBZ Hamburg
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