Im Insolvenzverfahren der Stark Druck GmbH + Co. KG, ansässig in Pforzheim, hat das Amtsgericht Pforzheim am 12. November 2024 eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Ziel dieses Verfahrens ist es, das Unternehmen unter gerichtlicher Aufsicht zu stabilisieren und gleichzeitig die Gläubigerinteressen zu wahren. Das Verfahren wurde auf Antrag der Stark Druck GmbH eröffnet, die durch ihren Geschäftsführer Günter Pecher vertreten wird. Die rechtliche Betreuung erfolgt durch die Kanzlei Grub Brugger aus Stuttgart.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Krapohl aus Stuttgart bestellt. Seine Aufgaben umfassen die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, die Überwachung der Geschäftsführung sowie die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Insolvenzmasse. Der Sachwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Dokumente zu nehmen und gegebenenfalls Auskünfte einzuholen.
Im Zuge der Anordnung wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Stark Druck GmbH ausgesetzt, um weitere wirtschaftliche Verschlechterungen zu verhindern. Die Geschäftsführung des Unternehmens bleibt zwar handlungsfähig, muss jedoch alle wesentlichen Entscheidungen mit dem vorläufigen Sachwalter abstimmen. Zahlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung.
Der vorläufige Sachwalter wurde zudem beauftragt, ein Gutachten zur Fortführungsfähigkeit des Unternehmens zu erstellen. Dies umfasst eine Beurteilung der Eigenverwaltungsplanung, die Vollständigkeit der Buchführung sowie mögliche Haftungsansprüche gegen aktuelle oder frühere Organe des Unternehmens.
Die vorläufige Eigenverwaltung bietet der Stark Druck GmbH die Möglichkeit, unter gerichtlicher Aufsicht eine Restrukturierung ihres Geschäftsbetriebs vorzunehmen. Dabei soll das Unternehmen weiterhin eigenständig handeln, um eine Sanierung einzuleiten und langfristig seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Bis dahin wird der vorläufige Sachwalter regelmäßig Berichte an das Insolvenzgericht vorlegen, das die weiteren Schritte im Verfahren festlegen wird.
Das Insolvenzgericht weist darauf hin, dass Beschlüsse und Entscheidungen im Verfahren innerhalb von zwei Wochen durch eine Beschwerde angefochten werden können.
Die Stark Druck GmbH + Co. KG ist ein langjährig etabliertes Unternehmen in der Druckbranche. Mit der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung versucht das Unternehmen, einen Weg aus der finanziellen Schieflage zu finden und Arbeitsplätze zu sichern. Ob dies gelingt, hängt maßgeblich von den wirtschaftlichen Entwicklungen in den kommenden Wochen und den Entscheidungen des Gerichts ab.
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