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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei AL SHAMA GmbH & Co. KG angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Erfurt hat im Verfahren über den Antrag der AL SHAMA GmbH & Co. KG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 11. Dezember 2024 um 11:10 Uhr erlassen und dient der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen.

Das Unternehmen und der Antrag

Die AL SHAMA GmbH & Co. KG, ansässig in der An den Linden 19, 99444 Blankenhain, wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Merconda Verwaltungs GmbH, vertreten. Diese wiederum wird von der Liquidatorin Monika Felton geführt. Das Unternehmen ist unter der Handelsregisternummer HRA 501592 am Amtsgericht Jena eingetragen.

Der Antrag auf Insolvenz über das eigene Vermögen deutet auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hin, die die Fortführung des Geschäftsbetriebs gefährden könnten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Marlon Foit bestellt, dessen Kanzlei in der Anger 19/20, 99084 Erfurt ansässig ist. Für Rückfragen oder Korrespondenz stehen folgende Kontaktdaten zur Verfügung:

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Der Beschluss des Amtsgerichts umfasst die folgenden Maßnahmen:

  1. Einschränkung der Verfügungsgewalt: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).
  2. Untersagung von Außenständeinzugs: Der Schuldnerin ist es untersagt, Außenstände einzuziehen.
  3. Sicherstellung der Insolvenzmasse: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung des Beschlusses beim Amtsgericht Erfurt Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und bestimmte formale Anforderungen erfüllen.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die finanzielle Lage der AL SHAMA GmbH & Co. KG umfassend geprüft. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner sollten die Entwicklungen genau verfolgen, um ihre Ansprüche zu sichern.

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