Das Amtsgericht Kiel hat am 3. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Laukien GmbH & Co. Beteiligungen Kommanditgesellschaft (HRA 3645 KI) angeordnet. Damit reagiert das Gericht auf den von der Schuldnerin selbst gestellten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ziel der Maßnahme ist es, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu sichern und den Geschäftsbetrieb zu überwachen.
Hintergrund der Insolvenz
Die Laukien GmbH & Co. Beteiligungen KG, ansässig in der Borsigstraße 23, 24145 Kiel, steht unter der Leitung der persönlich haftenden Gesellschafterin Laukien Verwaltung GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Klaus Epperlein. Die genauen Gründe für die Zahlungsunfähigkeit oder drohende Überschuldung wurden bislang nicht bekannt gegeben. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter den finanziellen Zustand des Unternehmens prüfen und über die Fortführungsmöglichkeiten oder eine mögliche Zerschlagung entscheiden.
Dr. Tjark Thies als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies aus Kiel ernannt, dessen Kanzlei am Schwedenkai 1, 24103 Kiel ansässig ist. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und den weiteren Geschäftsbetrieb unter engen Vorgaben zu beaufsichtigen.
Nach der Anordnung des Gerichts dürfen Verfügungen der Laukien GmbH & Co. KG über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die Einziehung von Außenständen, um eine potenzielle Schmälerung der Insolvenzmasse zu verhindern.
Rechte und Pflichten der Beteiligten
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kiel können Betroffene binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung des Beschlusses, dessen Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im zentralen Portal für Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Beschwerden sind schriftlich beim Amtsgericht Kiel einzureichen oder dort zu Protokoll zu geben. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, wobei hierfür strenge Formvorschriften gelten.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Die vorläufige Insolvenzverwaltung schützt die Gläubigerinteressen, indem verhindert wird, dass Vermögenswerte der Laukien GmbH & Co. KG veräußert oder beiseitegeschafft werden. Geschäftspartner und Gläubiger sollten sich darauf einstellen, dass Zahlungsansprüche möglicherweise nur eingeschränkt durchsetzbar sind, solange der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Situation des Unternehmens prüft. Weitere Informationen über den Stand des Verfahrens und mögliche Forderungsanmeldungen werden nach der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens veröffentlicht.
Ausblick
Der nächste wichtige Schritt im Verfahren ist die Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Sollte dies geschehen, wird der Insolvenzverwalter eine abschließende Bewertung des Vermögens und der Verbindlichkeiten vornehmen und prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob die Verwertung der Vermögenswerte zur Befriedigung der Gläubiger erforderlich ist.
Für Geschäftspartner und Gläubiger der Laukien GmbH & Co. KG bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Es wird dringend empfohlen, sich regelmäßig über die Fortschritte des Verfahrens zu informieren und gegebenenfalls frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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