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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei IDA Indoor Advertising GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über den Antrag der IDA Indoor Advertising GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss vom 10. Dezember 2024 soll verhindern, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung verschlechtert.

Das Unternehmen und der Antrag

Die IDA Indoor Advertising GmbH, mit Sitz in der Schlüterstraße 39, 10629 Berlin, ist vor allem durch Werbeprojekte in Innenräumen bekannt. Die Gesellschaft wird von den Geschäftsführern Robin Ebser und Ralph Peter Razisberger geleitet und ist im Handelsregister Charlottenburg unter HRB 164538 eingetragen.

Der Insolvenzantrag betrifft das eigene Vermögen der Gesellschaft und deutet auf ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten hin.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts wurde folgende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet:

  1. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
  2. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  3. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Außenstände einzuziehen, eingehende Gelder zu sichern und ein Insolvenzsonderkonto einzurichten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Er ist für die Sicherung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin zuständig und hat weitreichende Befugnisse, wie die Einsicht in Geschäftsräume, Bücher und Geschäftspapiere sowie das Einholen von Auskünften bei Banken und Behörden.

Verpflichtungen der Schuldnerin

Der IDA Indoor Advertising GmbH ist es untersagt, Außenstände eigenständig einzuziehen. Sie ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter sämtliche erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Einsicht in relevante Unterlagen zu gewähren.

Hinweis an Gläubiger

Den Schuldnern der Schuldnerin wurde untersagt, Zahlungen direkt an die IDA Indoor Advertising GmbH zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die IDA Indoor Advertising GmbH nun unter intensiver Kontrolle, um die Vermögenswerte für die Gläubiger zu sichern. Wie sich das Verfahren weiter entwickelt, hängt von der Prüfung der finanziellen Lage ab. Gläubiger und Geschäftspartner sollten die Situation aufmerksam verfolgen, um ihre Interessen zu wahren.

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