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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei K & B Industrieservice GmbH & Co. KG angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Bückeburg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der K & B Industrieservice GmbH & Co. KG, Am Rösehof 9, 31683 Obernkirchen, angeordnet. Das Unternehmen wird im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen unter der Nummer HRA 1821 geführt.

Details zur vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die Antragstellerin wird durch die K & B Geschäftsführungs-GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Dieter Koller, Flothbachring 57, 31655 Stadthagen, und Frank Bär, Gartenstraße 15, 31712 Niedernwöhren, sind.

Mit dem Beschluss des Gerichts sind Verfügungen der Antragstellerin ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstraße 126, 32425 Minden, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Kontaktmöglichkeiten für den Insolvenzverwalter:

Aufforderung an Schuldner der Antragstellerin

Alle Schuldner der K & B Industrieservice GmbH & Co. KG werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung der Anordnung des Gerichts und in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin kann gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, insbesondere, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens geltend machen möchten (Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).

Fristen und Verfahren:

  • Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
  • Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist nach Ablauf von zwei Tagen nach der Veröffentlichung.
  • Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Für die Wahrung der Frist zählt der rechtzeitige Eingang bei dem genannten Gericht.

Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:

  1. Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
  2. Erklärung, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird
  3. Bei teilweiser Anfechtung: Angabe des Umfangs der Anfechtung

Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Weitere Informationen

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Hinweise zum Datenschutz und weitere Rechte sind der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Bückeburg unter folgendem Link zu entnehmen: www.amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird das Vermögen der K & B Industrieservice GmbH & Co. KG vor nachteiligen Veränderungen geschützt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Stephan Höltershinken hat nun die Aufgabe, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Das weitere Verfahren wird zeigen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob alternative Lösungen möglich sind.

Amtsgericht Bückeburg, 06. Januar 2025

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