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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Nexxt Commerce GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Potsdam hat am 11. Dezember 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung für die Nexxt Commerce GmbH, ansässig in der Dorfstraße 60, 15806 Zossen, Ortsteil Nunsdorf, angeordnet. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und die Aufklärung der finanziellen Verhältnisse des Unternehmens.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, mit Sitz in Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), bestellt. Seine Hauptaufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Der vorläufige Insolvenzverwalter agiert nicht als allgemeiner Vertreter des Unternehmens, sondern als Aufsichtsorgan, um schädigende Handlungen zu verhindern.

Einschränkungen für die Schuldnerin

Die Geschäftsführung der Nexxt Commerce GmbH darf Verfügungen über das Unternehmensvermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Zusätzlich wurde der Nexxt Commerce GmbH untersagt, Außenstände eigenständig einzuziehen oder Forderungen zu verrechnen. Zahlungen an das Unternehmen dürfen ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt:

  • Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
  • eingehende Gelder entgegenzunehmen,
  • ein Insolvenz-Sonderkonto einzurichten und zu verwalten.

Außerdem ist er berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Geschäftspapiere einzusehen sowie bei Dritten – etwa Banken und Behörden – Informationen über die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin einzuholen.

Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen, wurden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt.
  • Gläubigern wurde untersagt, bewegliche Absonderungsgegenstände ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters zu verwerten oder Forderungen des Unternehmens gegen Dritte einzuziehen.

Sachverständigenauftrag

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen:

  • Ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt,
  • Ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist,
  • Ob das vorhandene Vermögen die Verfahrenskosten decken kann.

Dabei ist es ihm untersagt, externe Begutachtungen oder Bewertungen ohne gerichtliche Genehmigung zu beauftragen.

Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert den Beginn eines umfassenden Verfahrens, in dem die finanzielle Lage der Nexxt Commerce GmbH genau geprüft wird. Die Entscheidungen des Gerichts dienen dem Schutz der Gläubiger und der Klärung, ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll ist. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter des Unternehmens sind angehalten, die weiteren Entwicklungen sorgfältig zu verfolgen.

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