Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AOC Halle Riebecks Gärten GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, hat das Amtsgericht Magdeburg am 18. November 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Aktenzeichen: 340 IN 401/24 (371)). Die Gesellschaft, die sich mit dem Erwerb, der Planung und der Bebauung von Grundstücken beschäftigt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 29164 eingetragen.
Die AOC Halle Riebecks Gärten GmbH wird von ihrem Geschäftsführer Till Schwerdtfeger, Kleinkühnauer Straße 114, 06846 Dessau-Roßlau, vertreten. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht die Verfügungsbefugnis der Gesellschaft stark eingeschränkt. Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Darüber hinaus wurden die Schuldner der Antragstellerin (sogenannte Drittschuldner) aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Karina Schwarz bestellt. Sie ist eine erfahrene Insolvenzverwalterin mit Sitz in Magdeburg. Ihre Kontaktdaten lauten:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und fortlaufende Geschäftsvorgänge zu überwachen. Ziel ist es, mögliche Vermögensverluste zu vermeiden, bis das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.
Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg – Insolvenzgericht eingesehen werden. Gläubiger und andere Beteiligte haben damit die Möglichkeit, sich über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu informieren.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der AOC Halle Riebecks Gärten GmbH geschützt und die Interessen der Gläubiger gewahrt werden. Die Entscheidung über die Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens steht noch aus. Gläubiger können sich bereits jetzt an die vorläufige Insolvenzverwalterin wenden, um ihre Forderungen anzumelden und weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten.
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