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Vorläufige Insolvenzverwaltung der CF Holding BS GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzantragsverfahren der CF Holding BS GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209617), wurde am 09.01.2025 um 14:19 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier (InsoTreu, Am Denkmal 5, 38112 Braunschweig, Tel.: 0531/473-7336, Fax: 0531/473-7398, E-Mail: info@insotreu.de) bestellt.

Hinweise für Schuldner:
Leistungen an die Antragsgegnerin dürfen nur noch unter Beachtung des Beschlusses erbracht werden (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittel:
Die Antragsgegnerin kann den Beschluss mit einer sofortigen Beschwerde anfechten. Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestreiten möchten.

Frist:
Die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung oder Verkündung beim Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig (govello-1166699024563-000010200) einzulegen. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Form und Inhalt der Beschwerde:
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären und vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie muss den angefochtenen Beschluss benennen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Der Umfang der Anfechtung ist anzugeben.

Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Datenschutzhinweis:
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO finden Sie in der Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de (Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zu.

Amtsgericht Braunschweig, 09.01.2025

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