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Vorläufige Insolvenzverwaltung der DRK gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Am 06. Dezember 2024 wurde um 08:30 Uhr durch das Amtsgericht Mainz im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DRK gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Auf der Steig 14, 55131 Mainz, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 4164 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Christian Eckert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Junghofstraße 22–26, 60311 Frankfurt am Main, bestellt. Kontaktmöglichkeiten für Gläubiger und Beteiligte bestehen über folgende Kanäle:


Auswirkungen der vorläufigen Verwaltung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind Verfügungen der Antragstellerin (DRK Krankenhausgesellschaft) nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Wahrung der Interessen der Gläubiger.

Die Schuldner der Antragstellerin, also alle Personen oder Institutionen, die noch Zahlungen an die DRK Krankenhausgesellschaft zu leisten haben, werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung der Anordnungen des Gerichts zu handeln. Zahlungen sollten demnach nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz eingesehen werden.


Rechtliche Möglichkeiten und Fristen

Betroffene Parteien haben das Recht, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen:

  • Die Antragstellerin (DRK Krankenhausgesellschaft) kann den Beschluss mit einer sofortigen Beschwerde anfechten.
  • Ebenso können Gläubiger eine sofortige Beschwerde einreichen, insbesondere dann, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens geltend machen möchten (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).

Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder der Verkündung des Beschlusses. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.

Die Beschwerde muss schriftlich bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz, eingereicht werden oder zu Protokoll einer Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Wichtig ist, dass sie fristgerecht beim Amtsgericht Mainz eingeht.

Inhaltlich muss die Beschwerdeschrift folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses,
  • Erklärung, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird,
  • ggf. den Umfang der Anfechtung (z. B. vollständige oder teilweise Anfechtung).

Die Beschwerde sollte darüber hinaus begründet werden, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.


Hintergrund: DRK Krankenhausgesellschaft in der Krise

Die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz ist Betreiberin mehrerer Krankenhäuser und gehört zur Struktur des Deutschen Roten Kreuzes. Die Einleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung deutet auf ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten hin. Solche Verfahren werden häufig angeordnet, um Vermögen des Unternehmens zu sichern und die Voraussetzungen für ein mögliches Hauptinsolvenzverfahren zu schaffen.

Für die betroffenen Krankenhäuser, Mitarbeiter und Gläubiger der Gesellschaft bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit. Die vorläufige Insolvenzverwaltung gibt dem Unternehmen jedoch die Möglichkeit, sich mit Unterstützung des Insolvenzverwalters zu restrukturieren oder eine geordnete Abwicklung vorzubereiten.


Datenschutz und weitere Informationen

Das Amtsgericht Mainz weist darauf hin, dass weitere Informationen, einschließlich der Datenschutzerklärung gemäß DSGVO, auf der offiziellen Website des Gerichts abrufbar sind (www.agmz.justiz.rlp.de). Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform angefordert werden.


Fazit

Die vorläufige Insolvenzverwaltung der DRK Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz stellt einen wichtigen ersten Schritt in einem möglichen Insolvenzverfahren dar. Gläubiger und andere Beteiligte sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand einholen, um ihre Interessen zu wahren. Betroffene können sich direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter oder das Amtsgericht Mainz wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

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