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Vorsicht

Vorläufige Insolvenzverwaltung der GeHa Solar und Elektrotechnik GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 508 IN 18/24
Gericht: Amtsgericht Bremen – Insolvenzgericht
Datum des Beschlusses: 09.12.2024, 12:30 Uhr


Sachverhalt

Die GeHa Solar und Elektrotechnik GmbH, ansässig in Bremen (HRB 38178 HB), vertreten durch Geschäftsführer Dennis Gewohn, hat ein Verfahren zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Insolvenzgericht Bremen hat die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.


Maßnahmen des Gerichts

  1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
    • Verfügungen der GeHa Solar und Elektrotechnik GmbH sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  2. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    • Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Kanzlei Kuhmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt.
    • Kontakt: Tel. 0421/33061-0, Fax: 0421/33061-10, Internet: www.kuhmann.eu.
  3. Aufruf an die Schuldner der Antragstellerin:
    • Zahlungen und andere Leistungen sind nur noch in Übereinstimmung mit den Anweisungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

  • Die Antragstellerin kann die Entscheidung mittels sofortiger Beschwerde anfechten.
  • Gläubiger können die Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen.
  • Frist: Zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung.

Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bremen einzureichen:
Adresse: Ostertorstraße 25–31, 28195 Bremen
Elektronisches Postfach: govello-1133344563234-000000050

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Einreichung oder Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
  • Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss und den Umfang der Anfechtung eindeutig bezeichnen.

Zusammenfassung der Anordnung

Die gerichtliche Maßnahme dient der Sicherung der Vermögenswerte und der Koordination von Gläubigeransprüchen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin übernimmt bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren die Kontrolle über die finanziellen Verfügungen des Unternehmens.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.

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