Am 21. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Nürnberg (Az.: IN 1254/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der TerraCool GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Johann-Mois-Ring 46, 92318 Neumarkt i.d.OPf., ist im Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg unter HRB 11438 eingetragen und wird von Geschäftsführer Albert Vögerl vertreten.
Die TerraCool GmbH hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Um das Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann aus Nürnberg bestellt. Seine Kanzlei Curator AG hat ihren Sitz im Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg.
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung darf die TerraCool GmbH nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Anordnung umfasst auch die Einziehung von Außenständen, die dem Unternehmen untersagt wurde. Dr. Oppermann ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, das Vermögen der TerraCool GmbH zu sichern und zu prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft sind vorerst ausgesetzt, um die Vermögenswerte zu schützen.
Betroffene haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntmachung der Entscheidung beim Amtsgericht Nürnberg Beschwerde einzulegen. Nähere Informationen zu den Modalitäten und Anforderungen der elektronischen Einreichung von Rechtsbehelfen finden sich auf der Internetseite www.justiz.de.
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