Das Amtsgericht Darmstadt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aedificia Seelze KG eine entscheidende Maßnahme getroffen. Mit Beschluss vom 2. Dezember 2024 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Betroffen ist das Unternehmen mit Sitz in der Schwanheimer Straße 79, 64625 Bensheim, das durch die persönlich haftenden Gesellschafter Abdol Rasoulinia und Stefan Steinert vertreten wird.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jürgen Jerger von der Kanzlei Rhein Rechtsanwälte PartGmbB in Bensheim ernannt. Seine Aufgabe wird es sein, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Jerger ist berechtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten, um eingehende Gelder und Bankguthaben gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs zu verwalten.
Kontakt zum Insolvenzverwalter:
- Rhein Rechtsanwälte PartGmbB
- Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim
- Tel.: 06251/86867-0
- Fax: 06251/86867-11
- E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Aedificia Seelze KG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem wurde den Schuldnern des Unternehmens untersagt, Zahlungen direkt an die Aedificia Seelze KG zu leisten. Stattdessen werden die Schuldner angewiesen, alle Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens vorzubereiten.
Auskunftsrechte und Kooperationspflicht
Das Gericht hat weiter verfügt, dass Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassende Auskünfte über bestehende Geschäftsbeziehungen mit der Aedificia Seelze KG erteilen müssen. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt wurde aufgefordert, relevante Informationen bereitzustellen. Sofern erforderlich, sind Abschriften von Unterlagen zu erstellen und dem Verwalter zur Verfügung zu stellen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat dieselben Auskunftsrechte, die auch dem Insolvenzschuldner selbst zustehen würden.
Hintergrund und Ausblick
Die Aedificia Seelze KG sieht sich offenbar erheblichen finanziellen Schwierigkeiten gegenüber, die zu dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geführt haben. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu bewerten, Gläubigeransprüche zu sichern und mögliche Sanierungsoptionen zu prüfen. Sollte die Insolvenzmasse nicht ausreichen oder keine Rettungsmaßnahmen möglich sein, könnte das Verfahren in die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens münden.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Geschäftspartner und Gläubiger der Aedificia Seelze KG sollten ihre Ansprüche frühzeitig beim vorläufigen Insolvenzverwalter anmelden und darauf achten, alle Zahlungen ausschließlich an diesen zu leisten. Betroffene Parteien können sich bei weiteren Fragen direkt an Rechtsanwalt Jürgen Jerger wenden.
Das Verfahren bleibt unter dem Aktenzeichen 9 IN 872/24 beim Amtsgericht Darmstadt registriert. Gläubiger und andere Interessenten werden dazu aufgefordert, die Entwicklung des Verfahrens genau zu verfolgen.
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