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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Alpha Bavaria Personalkonzepte GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Augsburg hat am 05.12.2024 um 09:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alpha Bavaria Personalkonzepte GmbH (August-Wessels-Straße 29, 86156 Augsburg, HRB 29571, Amtsgericht Augsburg) eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu sichern (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).

Wichtige Maßnahmen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Rechtsanwalt Christian Plail (Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg, Tel.: +49(821)509330, Fax: +49(821)5093333, E-Mail: augsburg@schneidergeiwitz.de) wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsgewalt:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO). Dies schließt auch die Einziehung von Außenständen ein.

Beteiligte Parteien:

  • Schuldnerin: Alpha Bavaria Personalkonzepte GmbH
  • Vertretung: Geschäftsführer Braunmüller Sebastian
  • Registergericht: Amtsgericht Augsburg, HRB 29571

Hintergrund:

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat das Ziel, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung können die Schuldnerin oder Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll beim Amtsgericht Augsburg (Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg) einzureichen. Alternativ ist eine Erklärung vor der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts möglich, wobei die rechtzeitige Weiterleitung an das zuständige Gericht sicherzustellen ist.

Elektronische Einreichung:
Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht – 05.12.2024

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