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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH angeordnet

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Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat am 28. November 2024 um 14:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH (Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten) angeordnet. Das Unternehmen wird im Handelsregister unter HRB 4604 geführt und von Geschäftsführer Daniel Diehl (Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund) vertreten.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

  1. Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Fuchs (Schäfergasse 17, 60313 Frankfurt am Main) bestellt.

  2. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
    • Die Schuldner der Antragstellerin wurden angewiesen, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
  3. Einsichtnahme:
    Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Friedberg (Hessen) einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin kann gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einreichen, sofern sie die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses.
  • Ort der Einreichung: Amtsgericht Friedberg (Homburger Straße 18, 61169 Friedberg, Hessen).
  • Form: Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden, wobei der Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg maßgeblich ist.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.


Hintergrund:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH zu sichern und nachteilige Veränderungen während der Prüfung des Insolvenzantrags zu verhindern. Die weiteren Schritte im Verfahren hängen von der abschließenden Entscheidung über die Insolvenzeröffnung ab.

Aktenzeichen: 60 IN 185/24
Gericht: Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Datum: 28. November 2024

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