Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat am 28. November 2024 um 14:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH (Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten) angeordnet. Das Unternehmen wird im Handelsregister unter HRB 4604 geführt und von Geschäftsführer Daniel Diehl (Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund) vertreten.
Die Antragstellerin kann gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einreichen, sofern sie die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Hintergrund:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH zu sichern und nachteilige Veränderungen während der Prüfung des Insolvenzantrags zu verhindern. Die weiteren Schritte im Verfahren hängen von der abschließenden Entscheidung über die Insolvenzeröffnung ab.
Aktenzeichen: 60 IN 185/24
Gericht: Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Datum: 28. November 2024
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