Das Amtsgericht Potsdam hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der BFC GmbH (Am Lückefeld 81a, 15831 Blankenfelde-Mahlow) am heutigen Tag, um 13:00 Uhr, Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse und Aufklärung des Sachverhalts beschlossen. Die Gesellschaft, die im Handelsregister unter HRB 33308 geführt wird, wird durch die Geschäftsführer Fatih Kaya und Kenneth Nikolai Ehlers vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Neumann (Pariser Straße 42, 10707 Berlin) bestellt. Seine Hauptaufgaben bestehen darin:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat weitreichende Befugnisse, um die Vermögensverhältnisse der BFC GmbH zu klären:
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass dieser angefochten wird. Eine Begründung wird empfohlen.
Aktenzeichen: –
Gericht: Amtsgericht Potsdam
Datum: 28.11.2024
Dieser Beschluss dient dem Schutz der Gläubiger und der Klärung, ob ein geordnetes Insolvenzverfahren eröffnet oder das Unternehmen fortgeführt werden kann.
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Sehr sehr schade, da die BFC ein solch tolles Serviceorientiertes Unternehmen- mit zudem so sehr freundlichen- sowie Fachkompetenten Fachpersonal inkl. Geschäftsführung, ist.
Wünsche von Herzen alles beste.