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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Blanke Türenwerke GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzantragsverfahren bezüglich des Vermögens der Blanke Türenwerke GmbH, ansässig in der Bielefelder Straße 74, 49186 Bad Iburg (eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück unter HRB 110052), wurde am 5. November 2024 um 11:07 Uhr eine vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Geschäftsführerin Kay Dobat kann nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen der Gesellschaft verfügen.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Michels bestellt, erreichbar unter seiner Kanzlei in der Gesmolder Straße 55, 49084 Osnabrück (Tel.: 0541/5079 8235, Fax: 0541/5079 8522, E-Mail: info@michels-inso.de).

Die Gläubiger und Schuldner der Antragstellerin werden angewiesen, Zahlungen oder Leistungen nur unter Berücksichtigung dieses Beschlusses zu leisten (gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Interessierte Parteien können den vollständigen Beschluss zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Osnabrück anfordern.

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese kann auch von Gläubigern eingelegt werden, wenn die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 angezweifelt wird. Die Notfrist zur Einreichung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Die Beschwerde muss beim Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück, eingereicht werden und ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Neben der Angabe des angefochtenen Beschlusses muss eine Erklärung enthalten sein, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Sollen nur bestimmte Teile des Beschlusses angefochten werden, ist dies entsprechend anzugeben.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz sowie zu Betroffenenrechten sind in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Osnabrück einsehbar unter Datenschutzerklärung Amtsgericht Osnabrück unter dem Abschnitt „Wir über uns“ > „Datenschutz“. Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch per Post zugesandt werden.

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