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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Blindenwerkstatt Bolius GmbH angeordnet

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Blindenwerkstatt Bolius GmbH, mit Sitz in der Alter Flughafen 22, 30179 Hannover, hat das Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen: 904 IN 639/24 – 5) am 19. November 2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Die Blindenwerkstatt Bolius GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Günther Dokters, sieht sich damit einer strengen Kontrolle ihrer finanziellen Handlungen ausgesetzt. Verfügungen des Unternehmens dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.

Rechtsanwalt Udo Müller als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Udo Müller aus Hannover bestellt. Müller ist unter der folgenden Adresse erreichbar:
Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover
Telefon: 0511 36698-0
Fax: 0511 36698-33

Alle Schuldner der Blindenwerkstatt Bolius GmbH werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung des gerichtlichen Beschlusses zu erfolgen haben (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einsichtnahme und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts besteht die Möglichkeit, sofortige Beschwerde einzulegen. Die Antragstellerin selbst kann diese einreichen, ebenso wie Gläubiger, die das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2015/848 geltend machen möchten.

Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung der Entscheidung erfolgen. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, beginnt die Frist nach Ablauf von zwei Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Hannover.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch wird empfohlen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung über den Umfang der Anfechtung enthalten.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Das Amtsgericht Hannover verweist in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzregelungen gemäß Artikeln 13 und 14 DSGVO. Die entsprechenden Informationen können auf der offiziellen Website des Gerichts unter folgender Adresse eingesehen werden:
Datenschutzerklärung Amtsgericht Hannover

Alternativ können die Hinweise auf Wunsch per Post zugesandt werden.


Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung, 19.11.2024

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