Das Amtsgericht Neuruppin hat am 5. Dezember 2024 um 09:00 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Burmeister Besitz GmbH & Co. KG (HRA 3215 NP, Amtsgericht Neuruppin, Quastweg 2, 17291 Oberuckersee OT Warnitz) vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens angeordnet (§§ 21, 22 InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und der Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen Substanz, bis eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neuruppin (Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin) eingereicht werden. Die Beschwerde kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erfolgen.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe durch Anwälte, Behörden oder öffentliche Stellen sind als elektronisches Dokument einzureichen. Diese müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Amtsgericht Neuruppin – 05.12.2024
Aktenzeichen: 15 IN 264/24
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