Startseite Vorsicht Vorläufige Insolvenzverwaltung für Burmeister Besitz GmbH & Co. KG angeordnet
Vorsicht

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Burmeister Besitz GmbH & Co. KG angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
Teilen

Das Amtsgericht Neuruppin hat am 5. Dezember 2024 um 09:00 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Burmeister Besitz GmbH & Co. KG (HRA 3215 NP, Amtsgericht Neuruppin, Quastweg 2, 17291 Oberuckersee OT Warnitz) vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens angeordnet (§§ 21, 22 InsO).

Wichtige Maßnahmen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff (Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam) bestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsgewalt:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Verbot für Drittschuldner:
    • Drittschuldnern der Schuldnerin wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  4. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit keine Abtretungen offengelegt wurden.
    • Er kann Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (z. B. Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern) einholen.

Beteiligte Parteien:

  • Schuldnerin: Burmeister Besitz GmbH & Co. KG
  • Persönlich haftende Gesellschafterin: Burmeister Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marko Burmeister
  • Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte KFDS Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 94, 10117 Berlin

Zweck der Maßnahme:

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und der Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen Substanz, bis eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neuruppin (Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin) eingereicht werden. Die Beschwerde kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erfolgen.

Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe durch Anwälte, Behörden oder öffentliche Stellen sind als elektronisches Dokument einzureichen. Diese müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Amtsgericht Neuruppin – 05.12.2024
Aktenzeichen: 15 IN 264/24

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Vorsicht

Insolvenz:VAF Pfaffelhuber GmbH (Versicherungen, Altersversorgungssysteme, Finanzmarktanalysen-Fachmakler)

Zusammenfassung des Berichts: Verfahren 36v IN 8541/24 Am 27.12.2024 hat das Amtsgericht...

Vorsicht

Abweisung des Insolvenzverfahrens der DURIN Investitions GmbH mangels Masse

Das Amtsgericht Leipzig hat am 18. Dezember 2024 den Antrag auf Eröffnung...

Vorsicht

Insolvenzverfahren bei Zoo Zajac GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren bei Zoo Zajac GmbH eingeleitet Das Amtsgericht Duisburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren...

Vorsicht

FMA warnt: AU-VEX bietet unlizenzierte Bankgeschäfte an

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine offizielle Warnung vor Angeboten des Anbieters AU-VEX...