Startseite Vorsicht Vorläufige Insolvenzverwaltung für caleoglas Management GmbH angeordnet
Vorsicht

Vorläufige Insolvenzverwaltung für caleoglas Management GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
Teilen

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der caleoglas Management GmbH, ansässig in der Fritz-Zubeil-Straße 36, 14482 Potsdam, hat das Amtsgericht Kiel am 27. November 2024 Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung des Vermögens angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Dietmar Gutzmer und eingetragen im Handelsregister Potsdam unter HRB 35927 P, hatte einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein eigenes Vermögen gestellt.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Romey aus Hamburg (Großer Burstah 44, 20457 Hamburg) bestellt. Die Kanzlei ist unter der Telefonnummer 040 380835770 und per Fax unter 040 3808357730 erreichbar.

Im Rahmen der Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens wurde beschlossen:

  • Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Einziehung von Außenständen: Auch die Einziehung von Forderungen durch die Schuldnerin bedarf der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass das Vermögen des Unternehmens durch nachteilige Veränderungen beeinträchtigt wird (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise mit deren öffentlicher Bekanntmachung auf der Internetplattform insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kiel einzulegen. Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht, etwa durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten finden sich auf www.justiz.de.

Aktenzeichen: 25 IN 50180/24
Gericht: Amtsgericht Kiel – Insolvenzgericht
Datum: 27. November 2024

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Vorsicht

Finger weg von Trodu – das ist ein klassisches Warnsignal!

Frage: Herr Rechtsanwalt Blazek, die BaFin warnt aktuell vor den Websites trodu(.)co...

Vorsicht

„Warnsignale früh erkennen“ – Interview mit Rechtsanwalt Blazek zum BaFin-Alarm über RenTech & Eagle Global

Interviewer: Herr Blazek, die BaFin warnt aktuell vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen wie...

Vorsicht

SCATRK, nicovermoegensberatung.de & earthcap.de – Rechtsanwalt Reime erklärt, wie sich Anleger vor Betrugsfallen schützen können

Interviewer:Herr Rechtsanwalt Reime, die BaFin warnt aktuell vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und...

Vorsicht

Neue Betrugswelle: Gefälschte Finanz-Online-Nachrichten räumen Konten leer – Opfer verliert 500.000 Euro

Eine neue Betrugsmasche sorgt in Österreich derzeit für Aufsehen: Kriminelle verschicken gefälschte...